Drucksache - 1869/VIII  

 
 
Betreff: Zur Rolle des Berliner Registers als „elektronischer Pranger“ und dessen Unterstützung und Nutzung durch das Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:1. Keßler, Rolf
2. Wiemann, Werner
3. Geißler, Jörn
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.01.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
27.02.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. In welcher Weise nutzt das Bezirksamt Eintragungen im „Berliner Register“ für seine Arbeit, welche Struktureinheit des Bezirksamtes sichtet die Eintragungen und wertet diese aus, und welcher die Ausreichung von Steuergeldern rechtfertigende Nutzen für den Bezirk ergibt sich aus Sicht des Bezirksamtes aus dem „Berliner Register“?

 

  1. Wie will das Bezirksamt als verantwortlicher Zuwendungsgeber zukünftig dafür sorgen, dass eine auch aus Bezirksmitteln geförderte Einrichtung nicht mehr unfundierte und rufschädigende Anschuldigungen, insbesondere durch eine ausnahmelose Anonymisierung auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, gegen Institutionen oder Personen im Bezirk verbreiten kann?

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt nach Bekanntwerden der Anschuldigungen gegenüber dem Unfallkrankenhaus Marzahn, dessen Mitarbeiter durch die o.g. Anschuldigungen pauschal verdächtigt werden, in Bezug auf das „Berliner Register“ ergriffen, und  wieso hat das Bezirksamt in seiner Verantwortung als Zuwendungsgeber seinen Einfluss noch nicht geltend gemacht, um diesen Eintrag (der sich nach Hinterfragen und Widerspruch des zuständigen Patientenfürsprechers als nicht nachweisbar herausgestellt hat) entfernen zu lassen?

 

  1. Welche Möglichkeiten haben Betroffene, die sich Anschuldigungen durch das „Berliner Register“ ausgesetzt sehen, sich gegen diese Anschuldigungen zu wehren und in welcher Weise erhalten diese Personen und/oder Institutionen Unterstützung durch das Bezirksamt?

 

  1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die gegenwertige Praxis, diskriminierende Sachverhalte im „Berliner Register“ ungeprüft ohne Kenntnis und rechtliches Gehör des Betroffenen sowie rechtliche Möglichkeiten, gegen diese Eintragungen vorzugehen, zu veröffentlichen, den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung, insbesondere der Unschuldsvermutung, entspricht?

 

 

Erläuterung:
Auf der Homepage des mit Zuwendungen des Senates und auch des Bezirks Marzahn-Hellersdorf geförderten Berliner Registers

 

www.berliner-register.de/chronik/marzahn-hellersdorf

 

findet sich unter dem Datum 20. Juni 2019 folgender Eintrag:
 

Diskriminierung in einem Berliner Krankenhaus

Im Unfallkrankenhaus Marzahn ist es nach einer Zeugenaussage wiederholt zu diskriminierenden und rassistischen, muslimfeindlichen Äerungen durch Mitarbeiter*innen gegenüber Kolleg*innen mit Migrationshintergrund gekommen. Auch Patient*innen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund wurden demnach in ihrer Abwesenheit rassistisch verunglimpft. Darüber hinaus sollen auch abwertende Äerungen gegenüber Menschen mit Behinderung und frauenfeindliche Kommentare getätigt worden sein. Nach der Zeugenaussage ist die Leitung zwar über die Zustände informiert worden, blieb aber untätig und stellte sich hinter die für die diskriminierenden Aussagen verantwortlichen Personen.“

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin