Kleine Anfrage - KA-329/VIII  

 
 
Nummer:KA-329/VIIIEingang:21.05.2018
Eingereicht durch:Streich, Cordula
Weitergabe:22.05.2018
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:12.06.2018
Antwort von:BzStR WirtSGBeantwortet:06.08.2018
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:06.08.2018
  Erfasst:
  Geändert:16.07.2018
 
Betreff:Zum Radverkehr am Galgen in Kaulsdorf
Anlagen:
Anfrage Frau Streich PDF-Dokument
Antwort BzStR WirtSG PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Verkehrssicherheit am Galgen am S-Bahnhof Kaulsdorf (Heinrich-Grüber-Stre), insbesondere für den Fuß-und Radverkehr?

 

  1. Da es vielen Radfahrenden zu gefährlich ist, sich mit dem Ende der Radspur auf die Straße in den Autoverkehr einzuordnen, weichen sie oftmals am Galgen auf den Gehweg aus, auch aufgrund fehlender Markierungen für den Radverkehr in diesem Bereich. Ist dem Bezirksamt diese Situation bekannt und welche Maßnahmen sind geplant um Konflikte und Gefahrensituationen zu verhindern?

 

  1. Ist die Markierung eines Radstreifens möglich oder das Aufstellen eines Schildes zur gemeinsamen Nutzung des Fußweges als Fuß- und Radweg?

 

  1. Wie können Radfahrende und zu Fußgehende an der Kreuzung Gutenbergstraße/Heinrich-Grüber-Straße vor abbiegenden Autos geschützt werden?
Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Wie bewertet das Bezirksamt die Verkehrssicherheit am Galgen am S-Bahn-hof Kaulsdorf (Heinrich-Grüber-Straße), insbesondere für den Fuß-und Radverkehr?

 

Frage 2: Da es vielen Radfahrenden zu gefährlich ist, sich mit dem Ende der Radspur auf die Straße in den Autoverkehr einzuordnen, weichen sie oftmals am Galgen auf den Gehweg aus, auch aufgrund fehlender Markierungen für den Radverkehr in diesem Bereich. Ist dem Bezirksamt diese Situation bekannt und welche Maßnahmen sind geplant um Konflikte und Gefahrensituationen zu verhindern?

 

Frage 3: Ist die Markierung eines Radstreifens möglich oder das Aufstellen eines Schildes zur gemeinsamen Nutzung des Fußweges als Fuß- und Radweg?

 

Fragen 1.-3.

Aussagen zum Ablauf des Fließverkehrs liegen in der Zuständigkeit der Polizei. Seitens des betreffenden Abschnittes wurden dem Bezirksamt keine Hinweise auf Probleme, Unfälle bzw. Unfallhäufungen an dieser Örtlichkeit gegeben.

 

Es handelt sich um einen Streckenabschnitt mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30km/h. Die Kurvenradien sind derart gestaltet, dass auch Busse ohne Einschränkung des Gegenverkehrs passieren können.

 

r die bauliche Gestaltung und damit den Straßenquerschnitt der Brücke ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Eine für die getrennte Ausweisung von Fahrbahn, Gehwegen und zwei Radfahrstreifen notwendige Verbreiterung des Straßenraumes der Brücke war aufgrund der Umfeldbebauung nicht möglich.

 

Der westl. Fußweg weist eine Breite von > 2m. Eine Benutzung als Radweg ist nicht gestattet.

 

 

Frage 4: Wie können Radfahrende und zu Fußgehende an der Kreuzung Gutenbergstraße/Heinrich-Grüber-Straße vor abbiegenden Autos geschützt werden?

 

In der Gutenbergstraße existieren durch Aufpflasterungen Maßnahmen insbesondere im Kreuzungsbereich zur Heinrich-Grüber-Straße- die Ein- und Ausfahren nur mit stark reduzierter Geschwindigkeit ermöglichen.

 

Das in der Gutenbergstraße aufgestellte Verkehrszeichen 206 stellt darüber hinaus sicher, dass beim Ausfahren die entsprechenden Vorfahrten gewährt werden müssen.

 

 

 

Johannes Martin

BzStR WirtSG

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin