Kleine Anfrage - KA-323/VIII
Ich frage das Bezirksamt:
Für die Wartung der Anlage ist das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zuständig.
Das stehende Wasser ist auf einen Wartungsverzug zurückzuführen. Der Werkhof ist beauftragt, den dortigen Schacht zu reinigen und ggf. Instand zu setzen.
Unabhängig vom stehenden Wasser sollte die Anlage während und unmittelbar nach Regenfällen aufgrund der verminderten Haftungseigenschaften nicht genutzt werden.
Johannes Martin BzStR WirtSG |
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