Kleine Anfrage - KA-323/VIII  

 
 
Nummer:KA-323/VIIIEingang:27.04.2018
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:27.04.2018
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:18.05.2018
Antwort von:BzStR WirtSGBeantwortet:04.07.2018
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:05.07.2018
  Erfasst:
  Geändert:22.05.2018
 
Betreff:Zum Skatepark an der Wuhle
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStR WirtSG PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt den baulichen Zustand der Skateanlage ein?

 

  1. Gibt es bei starken Regenfällen eine erhöhte Unfallgefahr für die Nutzer, weil sich das Regenwasser auf der Fläche sammelt?

 

  1. Wer ist für die Wartung der Anlage zuständig?

 

  1. Existieren Pne, die Anlage zu renovieren?
Kleine Anfragen Antworttext

  1. Wie schätzt das Bezirksamt den baulichen Zustand der Skateanlage ein?
  2. Gibt es bei starken Regenfällen eine erhöhte Unfallgefahr für die Nutzer, weil sich das Regenwasser auf der Fläche sammelt?
  3. Wer ist für die Wartung der Anlage zuständig?
  4. Existieren Pläne, die Anlage zu renovieren?

 

r die Wartung der Anlage ist das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zuständig.

 

Das stehende Wasser ist auf einen Wartungsverzug zurückzuführen. Der Werkhof ist beauftragt, den dortigen Schacht zu reinigen und ggf. Instand zu setzen.

 

Unabhängig vom stehenden Wasser sollte die Anlage während und unmittelbar nach Regenfällen aufgrund der verminderten Haftungseigenschaften nicht genutzt werden.

 

 

 

 

Johannes Martin

BzStR WirtSG

 
 

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