Drucksache - DS/1466/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Halteverbot in der Leuenberger Straße 24 und 26 bereits ab Samstag 13 Uhr aufgehoben und durch ein Parkverbot ersetzt werden kann.
Begründung: Gerade für ältere oder gehbehinderte Anwohner stellt das Halteverbot oft ein Problem dar. Das Be- und Entladen mit kurzen Wegen ins Haus ist nicht möglich. Wenn man es trotzdem tut, riskiert man ein Knöllchen. Anlieferungen begründen hier und vor allem am Samstagnachmittag kein Halteverbot, da sie meist in den frühen Morgenstunden und in den seltensten Fällen am Samstagnachmittag stattfinden. Durch ein kurzzeitiges Be- und Entladen käme es mithin auch nicht zur Behinderung des Lieferverkehrs.
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