Drucksache - DS/1337/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zuständigen Stellen und geeigneten weiteren Ansprechpartnern über Maßnahmen zur Verringerung der Belastung Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger durch Lärm von der „Strandbar Rummelsburg“ mit dem Ziel in Verhandlungen zu treten (z. B. in Form eines Runden Tisches), die Lärmemission ab der Saison 2015 deutlich zu verringern.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die von Anwohnerinnen und Anwohnern der Halbinsel Stralau beschriebenen Probleme beim Lärmschutz ausgehend von der „Strandbar Rummelsburg“ sind dem fachlich zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt hinreichend bekannt.
An dem Mediationsverfahren des Bezirks Treptow-Köpenick hat das Bezirksamt Lichtenberg ebenso teilgenommen wie an Gesprächen mit dem Veranstalter, der Firma „Work is Play“ (Falckensteinstraße 47/48, 10997 Berlin). Es gab und gibt einen ständigen Informationsaustausch zur Art und Anzahl beantragter Veranstaltungen zwischen den Bezirken Lichtenberg und Treptow-Köpenick, um Lärmbeeinträchtigungen für Anwohner der Lichtenberger Rummelsburger Bucht und der Halbinsel Stralau (Friedrichshain-Kreuzberg) zu reduzieren. Da sich die Strandbar in der Rummelsburger Landstraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick befindet, ist das dortige Umwelt- und Naturschutzamt die zuständige Behörde für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen im Freien, wie sie von der Firma „Work is Play“ gestellt wurden. Jeder Antrag wird einer genauen Einzelfallprüfung unterzogen. Die zum Schutz der Anwohnenden erteilten Nebenbestimmungen werden regelmäßig kontrolliert.
Das Landes-Immissionsschutzgesetz legt einerseits die rechtliche Grundlagen für den Lärmschutz von Anwohnern fest, bietet andererseits aber auch Möglichkeiten, auf Antrag für öffentliche Veranstaltungen im Freien Ausnahmen von diesen Vorschriften zuzulassen. Jeder dieser Anträge wird einer Einzelfallprüfung unterzogen und bei Genehmigung mit Nebenbestimmungen versehen, um die Lärmauswirkungen auch dann im gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu halten. Allerdings werden auch dann solche Veranstaltungen für Anwohner „hörbar“ bleiben. Diese Abwägung der berechtigten Interessen der Anwohner auf ausreichende Nachtruhe und den Anträgen der Veranstalter auf Ausnahmen entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Großstadt Berlin sind ein schwieriger Prozess, der durch das Verwaltungshandeln allein nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten gesteuert werden kann. Das Lichtenberger Umwelt- und Naturschutzamt hat sich auf Anfrage im Jahr 2015 dazu bekannt, die Initiative „Stralau-gegen-Lärm“ zu unterstützen und seine Bereitschaft zur Teilnahme am Diskussions- und Aufklärungsprozess bekundet. Unter anderem wurde im Rahmen dieser Initiative festgelegt, dass die besonders tiefen Basstöne, welche nahezu durch jegliche Lärmschutzwand o.ä. dringen, untersagt sind. Außerdem ist das korrekte Ausrichten der Boxen auf die Örtlichkeit forciert worden, sodass weniger Schall in die Umgebung streut. Gleichzeitig wird dadurch bezweckt, dass weniger Lärm insgesamt verursacht wird, da der Schall gerichteter ist und somit leiser erfolgen kann. Für jede Veranstaltung hat die Firma „Work is Play“ einen Techniker unter einer Notfallnummer als Ansprechpartner benannt, welcher für Fragen und Kritiken bereitstehen wird.
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