Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ein Ingenieur besichtigt eine Baustelle

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Zuarbeit an das Grundbuchamt für die Begründung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Das Amtsgericht bedient sich hierfür des bei der Bauaufsichtsbehörde vorhandenen Sachverstandes der dort tätigen Bauingenieure.

Zweck der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist es, Eigentum zur Rechtsklarheit abzugrenzen. Auf die Einhaltung der über die bauliche Abgrenzung hinaus gehenden Anforderungen des Bauordnungsrechts kommt es daher nicht an.

Erforderlich sind ein eigener abschließbarer Zugang der Wohnung unmittelbar vom Freien und einem geeigneten Treppen- beziehungsweise Vorraum sowie eine bauliche Trennung zwischen den Wohnungen oder anderen Räumen eines Gebäudes.

Ingenieur auf einer Baustelle

Bei Neubauten stellt das Bauordnungsrecht Anforderungen an Decken und Trennwände zwischen Wohnungen und anders genutzten Räumen hinsichtlich des Schall- und Wärmeschutzes. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen wird mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht bestätigt. Bei der Umwandlung vorhandener Wohnungen beinhaltet die Bescheinigung ebenfalls nicht die Bestätigung der Übereinstimmung der eingereichten Unterlagen mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.

Eine Abgeschlossenheit kann auch für gewerblich genutztes Sondereigentum bescheinigt werden. Stellplätze in Garagen gelten als abgeschlossen, wenn ihre Markierungen dauerhaft angebracht sind.

Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig.