100 Jahre Frauenwahlrecht: Festveranstaltung im Rathaus Lichtenberg

Pressemitteilung vom 06.11.2018

Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden – ein Grund zum Feiern und Innehalten, aber kein Grund sich zurückzulehnen. Das Frauenwahlrecht gilt als ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Das Stimmrecht ist Grundlage für die Gleichberechtigung und die politische Teilhabe von Frauen und Männern. Gleichwohl sind Frauen seit 1919 in keinem Parlament Deutschlands gleichberechtigt vertreten. „100 Jahre Frauenwahlrecht sind definitiv ein Grund zum Feiern, aber auch zum Nachdenken, denn dem Wahlrecht für Frauen ging ein langer, hauptsächlich von Frauen geführter Kampf voraus. Jetzt gilt es, die errungenen Rechte zu verteidigen und sich weiter für die Gleichstellung einzusetzen“, betont Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Die Linke) anlässlich des bevorstehenden Jahrestages.

Das bedeutende Jubiläum gilt es gebührend zu würdigen. Deshalb laden Bezirksbürgermeister Michael Grunst und der Frauenbeirat Lichtenberg zu einer Festveranstaltung am Montag, 12. November, in das Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr.

Festrednerin des Abends ist Ines Schmidt, Mitglied im Abgeordnetenhaus und lang-jährige Frauenvertreterin bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Die Mitglieder des sich im Sommer neu konstituierten Lichtenberger Frauenbeirats stellen sich und ihre Aufgabenschwerpunkte vor, möchten mit den Anwesenden das Errungene würdigen und auf die noch bestehenden Forderungen der Gleichstellung von Frauen und Mädchen verweisen. Der Abend wird vom „Neuköllner LesbenFrauen* Chor LIBELLEN“ musikalisch gestaltet. Zu besichtigen ist außerdem die Ausstellung „Frauen bewegen Berlin“.

Bei einem Imbiss, Getränken und Tanzmusik lädt der Frauenbeirat hiermit zum Kennenlernen und Vernetzen ein.

Interessierte sowie Pressevertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen.

Hintergrund:
Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland ist der Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das Deutsche Volk am 12. November 1918. Er lautet: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindest 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz in Kraft. Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein. Das entspricht einem Frauenanteil von 8,7 Prozent.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Gleichstellungsbeauftragte Majel Kundel
Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
Telefon: 030 / 90 296 -3320
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