Drucksache - 1480/XX-01
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.01.2019 – Drucksache Nr. 1480/XX:
“Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern. Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 Euro pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens - je nachdem, welcher Wert größer ist - zu veranschlagen. Die Globalsummen sind um diese Beträge durch die Senatsverwaltung entsprechend anzupassen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat den zuständigen Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Finanzen angeschrieben und ihn darum gebeten, sich in seinem Haus und im Senat für eine Erhöhung der Mittel für die Tiefbauunterhaltung und Bereitstellung der Mittel über die Globalsumme im Sinne des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung einzusetzen.
Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen lautet wie folgt:
„[…] Ich habe daher noch einmal geprüft, wie die finanzielle Ausstattung der Bezirke für die Tiefbauunterhaltung gegenwärtig aussieht und kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Für das Sonderprogramm Straßensanierung wurden bis 2017 Mittel i. H. v. jährlich 25 Mio. € bereitgestellt. Ab 2018 wurden diese gem. Senatsbeschluss jährlich um jeweils weitere 0,75 Mio. € aufgestockt und gem. den Richtlinien der Regierungspolitik ebenfalls ein Betrag i. H. v. 6 Mio. € jährlich für die Gehwegsanierung im Kapitel 2707 beim Titel 52130 bereitgestellt. Davon wurden im laufenden Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Mittel i. H. v. 500.000 € und in den Haushaltsjahren 2022/2023 Mittel i. H. v. 1.000.000 € dem Kapitel 0730 - Verkehr -, Titel 72020 - Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr - zugeordnet.
Zwischenzeitlich ist Ihnen auch das Schreiben meines Referates II D vom 9. April 2019 zum Bezirksplafond für den Doppelhaushalt 2020/2021 zugegangen. Darin wurden Sie darüber informiert, dass für die Tiefbauunterhaltungsmittel ein Zuwachs von 2 % auf die
Ist-Ausgaben des Jahres 2018 vorgesehen wurde und der Plafond 2020/2021 um 3,7 Mio. € aufgestockt wurde.
Darüber hinaus wurde auch der Wert der Tiefbauleitlinie von 32.087.000 € für das Jahr 2019 um 3.723.000 € auf 35.810.000 € für das Jahr 2020 erhöht.
Demzufolge werden den Bezirken in den kommenden Jahren deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, als es in den vergangenen Jahren der Fall war, um die Aufgabe der Tiefbauunterhaltung ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.“
Ich bitte, die Drucksache Nr. 1480/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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