Drucksache - 1843/XX
Sachverhalt:
Die Anforderungen an die Fahrradinfrastruktur bei der Errichtung oder Modernisierung öffentlicher Gebäude wird auch im Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums als wichtiges Komfortmerkmal für die Beschäftigten und die Förderung der Fahrradnutzung thematisiert und in dem darauf aufbauenden Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) entsprechend bewertet. Zu den qualitativen Aspekten zählen dabei die Lage und Entfernung der Fahrradstellplätze zum Gebäude, die Ausstattung der Stellplätze hinsichtlich Witterungsschutz, Beleuchtung und Diebstahlschutz, sowie das Vorhalten von Wartungseinrichtungen. Zusätzlich ist die Bereitstellung von Dusch- und Umkleidemöglichkeiten sowie die Trocknungsmöglichkeit für Fahrradbekleidung als Komfort für Fahrradfahrende zu dokumentieren und zu bewerten.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in großen Dienstgebäuden Duschmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen zu schaffen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Dazu sind entweder vorhandene Duschmöglichkeiten zu nutzen oder aber entsprechende Sanitärräume zu schaffen. Ferner sollen an Dienstgebäuden Fahrradservicestationen eingerichtet werden, die eine Luftpumpe sowie Kleinwerkzeuge vorrätig halten, damit leichte Reparaturen dort selbst ausgeführt werden können.
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