Drucksache - 0956/XX
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie ein Verfahren zur Wahl von allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern - soweit ihre Wahl den Bezirken zusteht und Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen - gemäß §16 I Bezirksverwaltungsgesetz geregelt werden kann, das der Bezirksverordnetenversammlung eine angemessene zeitliche Prüfung und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht. Finanzielle Auswirkungen: Anlagen:
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