Drucksache - 0884/XX
Begründung:
Bei dem Amtsgericht tritt jedes fünfte Jahr ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erhobenen Einsprüche entscheidet und aus der berichtigten Vorschlagliste die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt (§ 40 Abs. 1, § 41 und § 42 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz).
Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz).
Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind (§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz).
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als die zuständige oberste Landesbehörde hat dem Bezirksamt Reinickendorf mitgeteilt, dass für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss durch die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf sieben Vertrauenspersonen zu wählen und bis zum 28.02.2018 zu benennen sind.
In der Vergangenheit sind die Vertrauenspersonen aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung gewählt worden. Der Beschlussentwurf enthält daher auch diesmal keine Namensvorschläge für die sieben zu wählenden Vertrauenspersonen. Beschlussentwurf:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Zu Vertrauenspersonen für den gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht Tiergarten werden gewählt:
1. Elfi Kaschig
2. Frank Marten
3. Gerald Walk
4. Dr. Matthias Bath
5. Elke Klünder
6. Mieke Senftleben
7. Robert Irmscher
Rechtsgrundlage:
§§ 40 - 42 Gerichtsverfassungsgesetz
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
Frank BalzerSebastian Maack BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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