Drucksache - 0884/XX-01  

 
 
Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes
Status:öffentlichBezüglich:
0884/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
11.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt

Begründung:

 

Bei dem Amtsgericht tritt jedes fünfte Jahr ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erhobenen Einsprüche entscheidet und aus der berichtigten Vorschlagliste die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt (§ 40 Abs. 1, § 41 und § 42 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz).

Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind (§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz).

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als die zuständige oberste Landesbehörde hat dem Bezirksamt Reinickendorf mitgeteilt, dass für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss durch die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf sieben Vertrauenspersonen zu wählen und zu benennen sind.

In der Vergangenheit sind die Vertrauenspersonen aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung gewählt worden.

 

Da in der Bezirksverordnetenversammlung am 14.02.2018 nur sechs Vertrauenspersonen mit der erforderlichen Mehrheit gewählt wurden, gesetzlich aber die Wahl von sieben Vertrauenspersonen vorgegeben ist, ist eine weitere Vertrauensperson zu wählen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Zu einer Vertrauensperson für den gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht Tiergarten wird, zusätzlich zu den am 14.02.2018 gewählten sechs Personen, gewählt:



_____________________________________________________
 


Rechtsgrundlage:

 

§§ 40 - 42 Gerichtsverfassungsgesetz

 

 

 

Haushaltmäßige Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

Frank BalzerSebastian Maack

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Stammbaum:
0884/XX   Wahl der Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes   BVV-Büro   Vorlage zur Beschlussfassung per Dringlichkeit
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