Drucksache - 0070/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.03.2017 - Drucksache Nr. 0070/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, auch auf der Innenseite des Ludolfingerplatzes eine Kurzparkzone (Parken mit Parkscheibe) analog zu den anderen Bereichen des Frohnauer Zentrums einzurichten“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Auf der Innenseite des Ludolfingerplatzes ist das Einrichten einer Kurzparkzone nicht möglich, da zwischen Maximiliankorso und Karmeliterweg nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht und der Bedarf einer Kurzparkzone bis zur Eröffnung des Einkaufzentrums nicht gegeben ist. Stattdessen wurde eine Kurzparkzone Sigismundkorso, beidseitig zwischen Ludolfingerplatz und Tannenstraße, eingerichtet.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0070/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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