Drucksache - 0480/XIX  

 
 
Betreff: Heiligenseer Entwässerungsgräben reinigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Gilbert Collé
Sabine Burk
Henry Mazatis
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.06.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.09.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 11.06.2013
Beschluss vom 13.06.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.08.2013
Anlage_Drs. Nr. 0480_XIX

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

(Text siehe Anlage)

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                     20.08.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0480

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Heiligenseer Entwässerungsgräben reinigen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 -

Drucksache Nr. 0480/XIX -:

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Heiligenseer Entwässerungsgräben gereinigt werden, damit das anfallende Wasser besser abgeführt werden kann."

 

wird gemäß § 13 BzVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

"[.] Die Gewässerunterhaltung im Land Berlin ist eine öffentlich rechtliche Verbindlichkeit. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe wird die Gewässerunterhaltung bezirksweise in einem zweijährigen Rhythmus öffentlich ausgeschrieben und an Firmen vergeben. Diese seit Jahren praktizierte Verfahrensweise gilt selbstverständlich auch für die Gewässer im Reinickendorfer Ortsteil Heiligensee.

 

Die Gewässerunterhaltung umfasst u.a. die Reinigung der Gewässer, wobei hier zu unterscheiden ist zwischen:

 

a) der turnusmäßigen Reinigung von Siedlungsabfällen, Müll, Unrat und dergleichen

b) der Entnahme von Ablagerungen in der Gewässersohle.

 

ln der angefügten Tabelle sind die gewässerbezogenen Unterhaltungsarbeiten nach dem Umfang aufgelistet, die in Heiligensee als fließende Gewässer ll. Ordnung eingeordnet sind [.].

Die Geschichte der Gräben in Heiligensee zeigt, dass diese von Menschenhand angelegt worden sind. ln den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts ließ sie ein privater Bauträger ausheben, um das Niederschlagswasser von den Wohnstraßen zum Niederneuendorfer See ableiten zu können.

Nach dem 2. Weltkrieg war die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbH (GSW) Eigentümerin der Gräben und hat diese Ende der 50er Jahre nach Zahlung einer Ablösesumme in das Eigentum des Landes Berlin übergeben.

 

Die Gewässer in Heiligensee sind mit einer Gesamtlänge von ca. 6,4 km eines der ganz wenigen in seiner Struktur erhalten gebliebenen offenen Entwässerungssysteme in Berlin und ein prägendes Element des Siedlungsgebietes Heiligensee.

Neben dem Märkischen Viertel mit einem ähnlich dichten Gewässernetz ist Heiligensee ebenfalls ein Schwerpunkt der Gewässerunterhaltung.

So werden die Gewässer im OT Heiligensee intensiver, als es allgemeine fachliche Praxis ist, unterhalten. lm Unterschied zum Märkischen Viertel geht es bei der Gewässerreinigung in Heiligensee weniger um die Beseitigung von Siedlungsabfällen, sondern um die jährliche Räumung der Gewässersohle, die üblicherweise nach dem Laubfall als Winterarbeit durchgeführt wird.

Dabei hat sich herausgestellt, dass insbesondere der vegetationsbedingte Laubeintrag in die Gewässer die üblichen Mineralisationsraten deutlich erhöht und den Abfluss beeinträchtigt.

Da die bisherige Praxis der einmaligen Laubbeseitigung im Zuge der Räumungsarbeiten nicht ausreicht, ist in der laufenden Gewässerunterhaltungsausschreibung 2013 bis 2015 eine separate zusätzliche Laubbeseitigung enthalten.

 

Falls sich im Unterhaltungszeitraum weiterer Anpassungsbedarf zu den Unterhaltungsarbeiten ergeben sollte, wird dieser in die folgenden Gewässerunterhaltungsausschreibungen aufgenommen.

 

Die im gesamten Bezirk Reinickendorf gängige Praxis der Zusammenarbeit mit den Bürgern und der schnellstmöglichen Mängelbehebung gilt auch uneingeschränkt für den Ortsteil Heiligensee."

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0480/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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