Drucksache - 0467/XIX  

 
 
Betreff: Anwohnerschutz an der Ruppiner Chaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PiratenBezirksamt
Verfasser:Sascha Rudloff 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.06.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
22.08.2013 
13.öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.09.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.02.2014 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 29.05.2013
Beschlussempfehlung vom 23.08.2013
Beschluss vom 12.09.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.01.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                 21.01.2014

Abt. Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0467

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Anwohnerschutz an der Ruppiner Chaussee

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013 -Drucksache Nr. 0467 /XIX-:

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach dem Neubau der Ruppiner Chaussee eine Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geprüft wird."

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit, dass eine Zusage für ein künftiges nächtliches Tempolimit nicht gegeben werden kann, "da nur unmittelbar betroffene Anwohner einer Straße berechtigt sind, Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu stellen.

 

Bei der Ruppiner Chaussee handelt es sich um eine übergeordnete Straßenverbindung der StEP-Stufe ll, die auch als Bedarfsumleitung für die BAB zwischen der AS Stolpe und der AS Schulzendorfer Straße dient. Etwaige Anträge von Anwohnern, die sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme und uneingeschränkter Freigabe der Ruppiner Chaussee durch den Verkehrslärm beschwert fühlen, wären zu gegebener Zeit von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) auf der Grundlage einer aktuellen Verkehrserhebung und eines Lärmgutachtens zu prüfen. Das Ergebnis wäre dann ,ebenso wie die oben beschriebene Verkehrsfunktion der Straße, in die Entscheidung über das evtl. Erfordernis straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen einzubeziehen." Weiterhin teilt die Senatsverwaltung mit, dass davon ausgegangen wird, dass sich die Verkehrslärmbelastung durch die Verbesserung des Straßenzustands zukünftig wohl eher verringert. Von daher wird gebeten der Bezirksverordnetenversammlung mitzuteilen, dass ihrem Beschluss aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0467/ XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer                                                                                                   Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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