Drucksache - 0467/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 21.01.2014 Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0467 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Anwohnerschutz an der Ruppiner Chaussee
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013 -Drucksache Nr. 0467 /XIX-:
"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach dem Neubau der Ruppiner Chaussee eine Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geprüft wird."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit, dass eine Zusage für ein künftiges nächtliches Tempolimit nicht gegeben werden kann, "da nur unmittelbar betroffene Anwohner einer Straße berechtigt sind, Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu stellen.
Bei der Ruppiner Chaussee handelt es sich um eine übergeordnete Straßenverbindung der StEP-Stufe ll, die auch als Bedarfsumleitung für die BAB zwischen der AS Stolpe und der AS Schulzendorfer Straße dient. Etwaige Anträge von Anwohnern, die sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme und uneingeschränkter Freigabe der Ruppiner Chaussee durch den Verkehrslärm beschwert fühlen, wären zu gegebener Zeit von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) auf der Grundlage einer aktuellen Verkehrserhebung und eines Lärmgutachtens zu prüfen. Das Ergebnis wäre dann ,ebenso wie die oben beschriebene Verkehrsfunktion der Straße, in die Entscheidung über das evtl. Erfordernis straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen einzubeziehen." Weiterhin teilt die Senatsverwaltung mit, dass davon ausgegangen wird, dass sich die Verkehrslärmbelastung durch die Verbesserung des Straßenzustands zukünftig wohl eher verringert. Von daher wird gebeten der Bezirksverordnetenversammlung mitzuteilen, dass ihrem Beschluss aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0467/ XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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