Drucksache - 0399/XIX  

 
 
Betreff: Verpflegungsbeauftragte / Verpflegungsbeauftragter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt
Verfasser:Torsten Hauschild
Andrea Behnke
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Schule, Bildung und Kultur
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.03.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Schulausschuss Beratung
02.05.2013 
13. öffentliche Sitzung des Schulausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.06.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.10.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag vom 12.03.2013
Beschlussempfehlung vom 03.05.2013
Beschluss vom 13.06.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.09.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              24.09.2013

Abteilung Schule, Bildung und Kultur

 

 

              An die                                                                                                                Drucksache Nr. 0399

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

              Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Verpflegungsbeauftragte / Verpflegungsbeauftragter

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 - Drucksache Nr. 0399/XIX -:

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, in den Diskussionen um die neu zu fassenden Regelungen zur Schulverpflegung an Schulen darauf zu dringen, dass der Mittagessenausschuss eine / einen für alle an der Schule Beteiligten verbindliche Ansprechpartnerin / verbindlichen Ansprechpartner, die Verpflegungsbeauftragte / den Verpflegungsbeauftragten, benennt, die / der in ihrer / seiner Funktion ein beratendes Mitglied der Schulkonferenz ist."

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 30.08.2013 nimmt der zuständige Staatssekretär wie folgt Stellung:

"[.] Bezüglich der Benennung einer/eines Verpflegungsbeauftragten ist zu berücksichtigen, dass für die Schulen die Arbeit in und mit Gremien eine geübte Praxis ist. Das Schulgesetz sah auch schon vor der gesetzlichen Verankerung des Mittagessenausschusses in § 78 Absatz 2 SchulG (Schulgesetz) die Möglichkeit vor, dass die Schulkonferenz zur Beratung und Entscheidung einzelner Aufgaben Ausschüsse bilden kann. Mit dem Mittagessenausschuss ist nunmehr ein thematisch neuer Schwerpunkt gesetzt, die Verfahren und Prozesse in der Abstimmung mit den Gremien - hier die Schulkonferenz - sind den Schulen aber bekannt. § 78 Absatz 2 SchulG ist bewusst offen formuliert, damit die Gestaltung und Kommunikation dieser Abstimmung in der Eigenverantwortung der Schule verbleiben kann und nicht durch eine formalisierte Vorgabe einer Person mit einer dann noch zu klärenden Funktionsbeschreibung eingeschränkt wird.

Die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf wird daher durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht befürwortet."

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0399/XIX als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer                                                                                    Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 
 

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