Drucksache - 0082/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 04.06.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0082 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Klimaschutz in Reinickendorf
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 18.04.2012 - Drucksache Nr. 0082/XIX - :
"Das Bezirksamt wird ersucht, bei der B-Planung stärker als bisher den Klimaschutz zu berücksichtigen und zu berichten, welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden können."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 1a im Baugesetzbuch verstärkt die Belange des Umweltschutzes in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen. Unter Absatz 5 wird explizit darauf hingewiesen, dass durch entsprechende Maßnahmen den Erfordernissen des Klimaschutzes bzw. der Anpassung an den Klimawandel Rechnung getragen werden soll.
Das Land Berlin hat mit dem am 31.05.2011 beschlossenen "Stadtentwicklungsplan Klima" seine klimapolitischen Strategien und die praktische Umsetzung dargelegt. Unter dem Punkt Umsetzung werden die verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung beschrieben. Ein gesonderter Punkt ist hier der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) gewidmet. Darin werden folgende Möglichkeiten erläutert:
- Festlegungen zur überbaubaren Grundstücksfläche (durch Festsetzung von GRZ, Baulinien, Baugrenzen und Bautiefen) erlauben es, Versiegelungsgrad und Verdichtung, aber auch die klimagerechte Ausrichtung der Gebäude zu steuern. - Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen, zur GFZ, zur Bauweise (offen oder geschlossen) und zu den Abstandsflächen können die gewünschte bauliche Dichte, auch im Hinblick auf Verschattung, sichern. Dabei gilt es zu beachten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Dies ist nach geltendem Recht gewährleistet, wenn den Belangen von Belichtung, Belüftung und Besonnung Rechnung getragen wird. - Festsetzungen zur Schaffung oder zum Erhalt von Grün-, Frei- und Wasserflächen können Faktoren wie die Aufenthaltsqualität, bioklimatische Situation, Verschattung und Versickerung steuern. - Festsetzungen von Flächenanteilen für nicht bauliche Nutzungen helfen Kalt- und Frischluftschneisen zu erhalten oder zu schaffen. - Auch Aussagen zu Flächen für die Regenwasserbewirtschaftung -etwa für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser- lassen sich treffen. - Möglich sind zudem verbindliche Aussagen zur Bepflanzung von Gebäuden und Straßenräumen. - In Bebauungsplänen können schließlich aus städtebaulichen Gründen Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien (wie insbesondere der Solarenergie) getroffen werden müssen.
In der Vergangenheit wurden die oben beschriebenen Möglichkeiten in Reinickendorf in der Bebauungsplanung schon umfänglich angewandt. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind je nach Bebauungsplangebiet Standard. Auch in der Zukunft wird das Bezirksamt alle Möglichkeiten zum Klimaschutz ausnutzen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0082/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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