Auszug - Rechte der Seniorenvertretung in GO verankern  

 
 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 10.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 14.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrats am Montag, dem 12.11.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
1038/XX Rechte der Seniorenvertretung in GO verankern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Fraktion Die Linke - Lederle, Felix / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Westerkamp, Hinrich / FDP-Fraktion - Senftleben, Mieke / SPD-Fraktion - Käber, Marco 
Drucksache-Art: Antrag
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

Vertagung

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

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