Auszug - FahrRat einberufen!
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für den Ausbau der Radverkehrsanlagen und der Radverkehrsinfrastruktur im Bezirk einen Beirat, gemäß §36 (8) des Mobilitätsgesetzes (FahrRat), einzuberufen.
Größe und personelle Zusammensetzung des FahrRats sollen in Abstimmung mit der BVV durch die für die Planung von Verkehrsinfrastruktur zuständige Bezirksstadträtin festgelegt werden.
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Verkehrsausschuss
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