Auszug - TOP 10.25 - Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen "Gewährleistung Pünktlichkeit öffentlicher Nahverkehr (Bus 124)"
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:
Der Linienverkehr der Buslinie 124 wird von vielen Schülern und Anwohnern auf dem Schul- und Arbeitsweg sowie von den teils schwer behinderten Anwohnern der Diakonie genutzt.
Wie soll bei einer Umleitung des Autobahnverkehrs über die Ruppiner Chaussee und dem zu erwartendem Stau ein pünktlicher Busverkehr in beide Richtungen gewährleistet werden?
Aufgrund von Zeitablauf erfolgt schriftliche Beantwortung gemäß § 49 (4) GO BVV |
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