Auszug - Vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren in besonderen Fällen bei den Kosten der Unterkunft (KDU)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt als kommunaler Träger für die Organisation der KdU wird ersucht, das Jobcenter Reinickendorf zu einem ab sofort bis zum 31.12.17 geltenden Moratorium aufzufordern. Das Moratorium soll für Bedarfsgemeinschaften auch in laufenden Kostensenkungsverfahren gelten, bei denen noch keine Entscheidung getroffen wurde sowie in Fällen, bei denen eine erneute Überprüfung (z. B. durch Änderung der Zusammensetzung der BG) erfolgt. Bereits realisierte Kostensenkungen haben Bestand. Bei Überschreitungen der Richtwerte nach Nr. 3.2 Ziffer 2 AV Wohnen bis zu 20 % sollen während der Geltungsdauer keine neuen Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden und soll die Soziale Wohnhilfe nicht zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Kumulierung mit anderen Zuschlägen soll nur in Fällen nach Nr. 3.5.1 AV Wohnen gestattet sein. Die Erfassung im Fachcontrolling AV Wohnen soll weiterhin nach den bisherigen Kriterien erfolgen und von dem Moratorium nicht berührt sein. in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
geänderte Überschrift: Vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren bei den Kosten der Unterkunft (KdU)
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Ausführungsvorschriften im Bereich der Kosten der Unterkunft so geändert werden, dass ab sofort und bis zum in Kraft treten der neuen AV Wohnen mit neuen Richtwerten durch die Jobcenter ein Moratorium erlassen werden kann und sich gegenüber dem Jobcenter Reinickendorf für ein solches Moratorium zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0 |
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