Drucksache - 0349/XX  

 
 
Betreff: Vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren bei den Kosten der Unterkunft (KDU)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Fraktion Die Linke - Lederle, Felix / Kheir, Marion / Seyhun, Deniz 
Drucksache-Art:Antrag per DringlichkeitAntrag per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
10.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beratung
13.06.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
11.07.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:

 

In Berlin herrscht Wohnungsnot. Besonders für Transferleistungsempfangende ist es kaum noch möglich, eine neue Wohnung im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen der derzeitigen AV Wohnen zu finden. Die Neuberechnung der Richtsätze und die Weiterentwicklung der AV Wohnen wurde im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung angekündigt und soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die AV Wohnen wird mit dem Ziel überarbeitet, dass möglichst viele Menschen in ihrer Wohnung verbleiben können. Darüber hinaus werden wichtige Bezugsgrenzen (Mietspiegel und Heizspiegel) in 2017 angepasst. Der politische Wille des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ist zu beachten.

ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt als kommunaler Träger für die Organisation der KdU wird ersucht, das Jobcenter Reinickendorf zu einem ab sofort bis zum 31.12.17 geltenden Moratorium aufzufordern. Das Moratorium soll für Bedarfsgemeinschaften auch in laufenden Kostensenkungsverfahren gelten, bei denen noch keine Entscheidung getroffen wurde sowie in Fällen, bei denen eine erneute Überprüfung (z. B. durch Änderung der Zusammensetzung der BG) erfolgt. Bereits realisierte Kostensenkungen haben Bestand. Bei Überschreitungen der Richtwerte nach Nr. 3.2 Ziffer 2 AV Wohnen bis zu 20 % sollen während der Geltungsdauer keine neuen Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden und soll die Soziale Wohnhilfe nicht zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Kumulierung mit anderen Zuschlägen soll nur in Fällen nach Nr. 3.5.1 AV Wohnen gestattet sein. Die Erfassung im Fachcontrolling AV Wohnen soll weiterhin nach den bisherigen Kriterien erfolgen und von dem Moratorium nicht berührt sein.

ALLRIS net Ratsinformation

 

Stammbaum:
0349/XX   Vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren bei den Kosten der Unterkunft (KDU)   BVV-Büro   Antrag per Dringlichkeit
0349/XX-01   Vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren bei den Kosten der Unterkunft (KDU)   Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen