Bezirksausschüsse im Bereich Schule
Die Bezirksausschüsse dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat.
Den Bezirksausschüssen gehören gewählte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern der Schulen im Bezirk an.
Die Bezirksausschüsse wählen jeweils aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder
- eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
- zwölf Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat
- zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den betreffenden Landesausschuss
- eine Vertreterin oder Vertreter für den Landesschulbeirat
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse werden für ein Schuljahr gewählt.
Bei der Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat sollen Vertreterinnen oder Vertreter aller im Bezirk vorhandenen Schularten berücksichtigt werden, diese werden für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt.
Bezirksschulbeirat (BSB)
Der Bezirksschulbeirat ist das höchste und wichtigste Mitwirkungsgremium auf bezirklicher Ebene. Er repräsentiert alle an der Schule vertretenen Gruppen und sichert dadurch die umfassende Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Aufgaben.
Er besteht aus den von den Bezirksausschüssen (Bezirkselternausschuss, Bezirksausschuss des pädagogischen Personals und Bezirksschülerausschuss) jeweils gewählten Vertreterinnen und Vertetern.
Des Weiteren gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter des bezirklichen Jugendhilfeausschusses, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirkes mit beratender Stimme an.
Der Bezirksschulbeirat dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder (Eltern, Schülerinnen und Schülern, pädagogisches Personal) untereinander und setzt sich für deren Belange ein. Eine Vertreterin oder ein Verteter der Schulaufsicht und ein Mitglied des Bezirksamtes nehmen regelmäßig an Sitzungen teil und stehen für Auskünfte zur Verfügung. In Fragen des bezirklichen Schulwesens steht der Bezirksschulbeirat dem Bezirksamt und der Schulaufsichtsbehörde beratend zur Seite und unterbreitet Vorschläge.
Bezirkselternausschuss (BEA)
Der BEA besteht aus den für das Gremium gewählten Elternsprecherinnen und Elternsprecher aller allgemeinbildenden Schulen in Reinickendorf (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien und Förderzentren). Beratend können Elternsprecherinnen und Elternsprecher der staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) teilnehmen.
In diesem Gremium werden die Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk vertreten sowie die Arbeit im Bezirksschulbeirat vorbereitet und koordiniert.
Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BpP)
Laut Schulgesetz (§110) dient der Bezirksausschuss des pädagogischen Personals der Wahrnehmung der Interessen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk, sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat.
Dem Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BPP) gehören die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die in ihren Schulen durch die Gesamtkonferenz (GK) für diese Funktion gewählt wurden. Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) Lehrkräfte für den BPP gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen diesem Bezirksausschuss mit beratender Stimme an.
Bezirksschülerausschuss (BSA)
Dem Bezirksschülerausschuss gehören die Schülerinnen und Schüler an, die in ihren Schulen durch die Gesamtschülervertretung (GSV) für diese Funktion gewählt wurden. Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) Schülerinnen und Schüler für den BSA gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen diesem Bezirksausschuss mit beratender Stimme an.