Aktuelle Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
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Schulamt
Wir bitten um Beachtung!
Aufgrund der aktuellen Virus-Situation müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um die Kunden sowie Beschäftigten zu schützen.
Daher finden persönliche Sprechzeiten bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Vereinbarung statt.
Sie erreichen uns telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Post.
Hier finden Sie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Schulamt
Bitte verwenden Sie bei Terminen einen Mund- Nasenschutz und halten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hier finden Sie alle Informationen und Ansprechpartner rund um die 60 Schulen des Bezirkes Reinickendorf.
Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für den Schulbereich ist dabei, wie in allen anderen Berliner Bezirken, zwischen dem Bezirksamt Reinickendorf und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aufgeteilt.
Das Bezirksamt ist dabei für die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten zuständig, hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulamtes zur Verfügung.
Die sogenannten inneren Schulangelegenheiten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bearbeitet.
Falls Sie sich nicht sicher sind, wer für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin bzw. der richtige Ansprechpartner ist, hilft Ihnen unser Aufgabenüberblick weiter.
Anmeldung der Schulanfänger
Hinweise zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort)
Anträge auf ergänzende Förderung und Betreuung in einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule sind bei der Anmeldung zum Schulbesuch in Ihrer zuständigen Grundschule zu stellen.
Dafür erforderliche Formulare erhalten Sie in der Schule oder unter:
Weitere Informationen und Hinweise zur Bedarfsanerkennung finden Sie hier:
Die Bedarfsfeststellung erfolgt unabhängig von der letzendlich aufnehmenden Grundschule.
Einschulungsuntersuchung
Alle Kinder werden vor Eintritt in die Schule schulärztlich untersucht. Diese Untersuchung ist nach dem Schulgesetz verbindlich für alle schulpflichtig werdenden Kinder vorgeschrieben, unabhängig davon, ob das Kind eine staatliche oder eine Privatschule besuchen soll.
Schulwegpläne
Wählen Sie mit Ihrem Kind den sichersten Schulweg aus, auch wenn vielleicht ein kleiner Umweg in Kauf genommen werden muss.
Änderung der Einschulungsbereiche
Der gemeinsame Einschulungsbereich der Ellef-Ringnes-Grundschule und der Otfried-Preußler-Grundschule musste aufgehoben werden.
Zum Schuljahr 2021/22 erhalten die beiden Grundschulen wieder zwei getrennte Einschulungsbereiche.
Die neuen Zuordnungen können Sie dem Straßenverzeichnis mit Grundschulzuordnung oder dem Verzeichnis Grundschulen mit Straßenzuordnung entnehmen.
Einschulungsbereiche der Reinickendorfer Grundschulen
Seit dem Schuljahr 2015/16 bilden die beiden Schulen Reginhard-Grundschule und Hausotter-Grundschule einen gemeinsamen Einschulungsbereich.
Im Schuljahr 2014/15 wurde an der Märkischen-Grundschule wieder ein deutscher Regelzweig eingerichtet.
Seit dem Schuljahr 2015/16 bilden die Märkische-Grundschule (Regelzweig) und die Charlie-Chaplin-Grundschule einen gemeinsamen Einschulungsbereich.
Das bedeutet, dass beide Grundschulen für Ihr Kind zuständig sind und Sie die Wahlmöglichkeit zwischen diesen beiden Grundschulen haben.
Ergänzend möchte das Schulamt darauf hinweisen, dass die gewählte Grundschule nicht zwingend die aufnehmende Grundschule für Ihr Kind sein muss.
Schulen in der Nähe
Anmeldung für die weiterführenden Schulen
Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen (grundständige Gymnasien) ist vom
09. Februar bis 14. Februar 2021.
Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom
16. Februar bis 24. Februar 2021.
Angebote für besonders Begabte
Schulwegbeförderung
Für Schülerinnen und Schüler die wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichen Wege zu besuchen, können bei nachgewiesenem Bedarf besondere Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Schülerbeförderung besteht nicht.
Die Fahrten zu den Schulen werden durch Fahrdienste durchgeführt, mit denen das Schulamt entsprechende Verträge geschlossen hat.
Eine Beförderung erfolgt in der Regel als Sammeltransport.
Bitte reichen Sie den jeweiligen Antrag immer über die Schule ein, in der die Schülerin bzw. der Schüler unterrichtet wird.
Antragsvordruck Schulwegbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Schule am Park und der Toulouse-Lautrec-Schule
PDF-Dokument
Schulwechsel nach Berlin
Wenn Sie mit Kindern in unsere Stadt umziehen, finden Sie hier Informationen rund um das Thema Schulwechsel nach Berlin.
Anmeldung für Kinder ohne Deutschkenntnisse "Willkommensklasse"
Eine Anmeldung für Kinder ohne Deutschkenntnisse kann nur nach telefonischer Vereinbarung eines Termins erfolgen.
Telefon: 90294-4768
Bitte beachten Sie die Mund- und Nasenschutzpflicht.
Unterlagen:- Meldebescheinigung über die aktuelle Wohnadresse
- Eigene Personalpapiere
- Sonstige Personalpapiere des Kindes
Sollte Ihnen die Anmeldung eventuell sprachlich Schwierigkeiten bereiten, bringen Sie bitte einen Dolmetscher oder Sprachmittler mit.
Ferientermine
Schulferien und unterrichtsfreie Feiertage in Berlin
Schulbesuch im benachbarten Bundesland
Der Wechsel von Berlin nach Brandenburg
Wird für ein Berliner Kind der Schulbesuch im Land Brandenburg gewünscht, ist es erforderlich, dass die für den Wohnbezirk im Land Berlin zuständige Schulaufsicht auf Antrag der Eltern eine Freistellung erteilt.
Wenn eine entsprechende Freistellung durch die zuständige Schulaufsicht erteilt wurde, kann das Berliner Kind nach Maßgabe freier Plätze in die gewünschte Brandenburger Schule aufgenommen werden.
Die zuständige Schulaufsicht für den Bezirk Reinickendorf finden Sie unter folgendem Link:Der Wechsel von Brandenburg nach Berlin
Sofern ein Brandenburger KInd eine Schule im Land Berlin besuchen möchte, ist es grundsätzlich erforderlich, dass das für den Wohnsitz zuständige Schulamt im Land Brandenburg auf Antrag der Eltern eine Freistellung erteilt.
Wenn eine entsprechende Freistellung durch das Schulamt im Land Brandenburg erteilt wurde, kann das Brandenburger Kind nach Maßgabe freier Plätze in die gewünschte Berliner Schule aufgenommen werden.
Gremien
Bezirksausschüsse im Bereich Schule
Die Bezirksausschüsse dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat.
Den Bezirksausschüssen gehören gewählte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern der Schulen im Bezirk an.
Die Bezirksausschüsse wählen jeweils aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder
- eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
- zwölf Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat
- zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den betreffenden Landesausschuss
- eine Vertreterin oder Vertreter für den Landesschulbeirat
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse werden für ein Schuljahr gewählt.
Bei der Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat sollen Vertreterinnen oder Vertreter aller im Bezirk vorhandenen Schularten berücksichtigt werden, diese werden für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt.
Bezirksschulbeirat (BSB)
Der Bezirksschulbeirat ist das höchste und wichtigste Mitwirkungsgremium auf bezirklicher Ebene. Er repräsentiert alle an der Schule vertretenen Gruppen und sichert dadurch die umfassende Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Aufgaben.
Er besteht aus den von den Bezirksausschüssen (Bezirkselternausschuss, Bezirksausschuss des pädagogischen Personals und Bezirksschülerausschuss) jeweils gewählten Vertreterinnen und Vertetern.
Des Weiteren gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter des bezirklichen Jugendhilfeausschusses, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirkes mit beratender Stimme an.
Bezirkselternausschuss (BEA)
Der BEA besteht aus den für das Gremium gewählten Elternsprecherinnen und Elternsprecher aller allgemeinbildenden Schulen in Reinickendorf (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien und Förderzentren). Beratend können Elternsprecherinnen und Elternsprecher der staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) teilnehmen.
In diesem Gremium werden die Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk vertreten sowie die Arbeit im Bezirksschulbeirat vorbereitet und koordiniert.Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BpP)
Laut Schulgesetz (§110) dient der Bezirksausschuss des pädagogischen Personals der Wahrnehmung der Interessen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk, sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat.
Dem Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BPP) gehören die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die in ihren Schulen durch die Gesamtkonferenz (GK) für diese Funktion gewählt wurden. Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) Lehrkräfte für den BPP gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen diesem Bezirksausschuss mit beratender Stimme an.
Bezirksschülerausschuss (BSA)
Dem Bezirksschülerausschuss gehören die Schülerinnen und Schüler an, die in ihren Schulen durch die Gesamtschülervertretung (GSV) für diese Funktion gewählt wurden. Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) Schülerinnen und Schüler für den BSA gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen diesem Bezirksausschuss mit beratender Stimme an.
Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ)
Beratung bei schulpsychologischen, inklusionspädagogischen und sonderpädagogischen Fragen.
Weiterführende Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu den Themen:
Gartenarbeitsschule Reinickendorf
Hier können Schülerinnen und Schüler mit allen Sinnen lernen und Naturerfahrungen mit Pflanzen und Tieren sammeln.
Die Gartenarbeitsschule richtet sich mit verschiedenen Angeboten an Kitas und Schulen bis zur zehnten Klasse.
So erhalten Kinder zum Beispiel bei Projekttagen und Excursionen praxisbezogen Einblicke in den Lernort Garten.
Jugendkunstschule ATRIUM
Das ATRIUM ist eine kommunale Jugendkunstschule des Bezirks Reinickendorf.
Es bietet Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten, Ausdrucks- und Gestaltungsinteressen zu verwirklichen. Sie können an Klassenprojekten, Kursen und Werkstattwochen teilnehmen, Theateraufführungen und Festivals, Lesungen und Ausstellungen besuchen und die Ergebnisse ihrer künstlerischen Arbeit präsentieren.
Jugendverkehrsschulen Reinickendorf
Bitte beachten Sie:
Vom 16.12.2020 bis auf Weiteres bleiben die Jugendverkehrsschulen geschlossen.
Der Überblick - Wer hat welche Aufgaben ?
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Schulamt im Bezirksamt Reinickendorf
(Äußere Schulangelegenheiten)Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
(Innere Schulangelegenheiten, Dienst- und Fachaufsicht) -
- Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule
- Bauliche Maßnahmen
- Ausstattung und Unterhaltung der Schulen, wie z.B. Lehr- und Lernmittel, Geschäftsbedarf
- Dienstbehörde für Schulhausmeister
- Überwachung der Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht und der vorschulischen Sprachförderung
- Festlegung von Einschulungsbereichen
- Schließung / Umwandlung und Eröffnung von Schulen
- Schulplanung und Schulorganisation
- Schulplatzvergabe
- Einrichtung der 1. Klassen
- Übergänge von der Grund- in die Oberschule
- Schulentwicklungsplanung
- Schulwegbeförderung
- Finanzierung von außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Schularbeitszirkeln
- Ziele, Inhalte, Organisation und Qualitätsanforderungen des Unterrichts sowie der Hortbetreuung
- Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben/pädagogischer Innovationen
- Steuerung der Personalversorgung
- Personalentwicklung
- Beschwerde- Konflikt- und Krisenmanagement einschließlich Ordnungsmaßnahmen
- Regionale Fortbildung des Personals
- Steuerung von Kooperationen der Schulen
- Qualitätsentwicklung der Schule
- Schulpsychologie
- Schulpraktische Seminare
Schulamt
Übersicht über die Ansprechpartner des Schulamtes im Bezirksamt Reinickendorf
Aufgaben | Name | Telefon | |
---|---|---|---|
Amtsleitung Schul- und Sportamt | Frau Gaebel | (030) 90294-4765 | |
Schulplanung | (030) 90294-4758 | ||
Organisation Grundschule | Frau Pergande | (030) 90294-4769 | |
Frau Piachnow | (030) 90294-4746 | ||
Organisation Oberschule | Frau Lau | (030) 90294-4733 | |
Schulwegbeförderung | (030) 90294-4747 | ||
Schulpflichtverletzung | Frau Otto | (030) 90294-4734 | |
Willkommensklassen | Frau Golz | (030) 90294-4768 | |
Vorschulische Sprachförderung | Frau Kraneis | (030) 90294-4745 | |
Geschäftsstelle Bezirksschulbeirat | Frau Ney | (030) 90294-4765 |
Weiterführende Links
Rechtsvorschriften
Schulen in der Nähe
Anmeldung der Schulanfänger
Wohin nach der Grundschule?
Schulferien
Staatliche Europa-Schulen in Berlin
Tagesbetreuung – ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen
Schulämter im Land Brandenburg
Schulwechsel nach Berlin
Bildung für Flüchtlinge
Willkommensklassen
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Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Schul- und Sportamt
- Fax:
- (030) 90294 4811
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- U8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf [Bus Eichborndamm]
- 221
- 322
- N8
- X33
-
0.2km
U Rathaus Reinickendorf [Bus Am Nordgraben]
- 220
- 322
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf [Bus Eichborndamm]
Sprechzeiten
Persönliche Sprechzeiten nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Grundschulen:
Telefon 90294 – 4746/ – 4769
Oberschulen:
Telefon 90294 – 4733
Hinweis: Innerhalb des Dienstgebäudes betseht eine Mund- und Nasenschutzpflicht.
Bürgertelefon 115
Ihr zentraler Zugang zur Verwaltung
Telefon (030) 115
Montag – Freitag von
07:00 bis 18:00 Uhr