Was sind die Aufgaben des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden?

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der Reinickendorfer BVV widmet sich ausschließlich den Eingaben und Beschwerden der Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger.
An dieses Gremium können Sie sich direkt wenden, wenn Sie mit Handeln und Auskünften der Verwaltung, die ihre Person betreffen, unzufrieden sind.

Bei allgemeinen Fragen an die Abteilungen des Bezirksamtes, empfehlen wir, zuerst den direkten Kontakt zur betreffenden Abteilung der Verwaltung persönlich oder schriftlich zu suchen.

Sofern Sie damit keinen Erfolg hatten, wird der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sich gern ihres Anliegens annehmen und gemeinsam mit der Verwaltung darüber beraten.

Es wird versucht alles Erforderliche zu unternehmen, damit Ihrer berechtigten Kritik oder Forderung entsprochen werden kann.

Der Ausschuss wird also erst dann tätig, wenn Sie mit dem bezirklichen Verwaltungshandeln nicht einverstanden sind bzw. wenn Ihr Anliegen Ihrer Ansicht nach nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde.

An die Bezirksverordnetenversammlung gerichtete Eingaben und Beschwerden (sogenannte “Petitionen”) überweist der/die Vorsteher/Vorsteherin dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, soweit es sich nicht um Anregungen in Angelegenheiten handelt, die in anderen Ausschüssen behandelt werden.

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wurde beispielsweise in folgenden Fällen tätig:

  • persönliches Fehlverhalten eines/einer Bezirksamtsmitarbeiters/-in einem/einer einzelnen Bürger/-in gegenüber
  • Fehlverhalten im Rahmen des Verwaltungshandelns (z.B. Ungleichbehandlung)
  • Mangelhafte Dienstleistung der Verwaltung (z.B. nicht bearbeitete Anträge, unbeantwortete Schreiben innerhalb der vorgegebenen Frist)

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ist berechtigt:

  • den/die Petenten/Petentin und andere Personen anzuhören,
  • Auskünfte von Behörden, Anstalten, Eigenbetrieben und juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin zu verlangen, wenn es der Gesamtzusammenhang der Angelegenheit erfordert,
  • Ortsbesichtigungen vorzunehmen.

Ihre Eingaben und Beschwerden werden vertraulich behandelt, da der Ausschuss nicht öffentlich tagt.

Über Eingaben und Beschwerden kann in folgender Weise entschieden werden:

  1. Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt zur Kenntnisnahme oder Überprüfung des der Petition zugrunde liegenden Verwaltungshandelns überwiesen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt mit der Empfehlung überwiesen, bestimmte näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen und dem Ausschuss darüber innerhalb eines zu bestimmenden Zeitraumes zu berichten.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  4. Der/Die Petent/Petentin wird auf die Möglichkeit hingewiesen, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet für die weitere Behandlung erklärt.
  6. Eingaben und Beschwerden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung fallen, kann der Ausschuss an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses abgeben.

Nach der intensiven Beratung Ihres Anliegens durch den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden erhalten Sie das Beratungsergebnis durch die/den Vorsitzende/Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich übermittelt.

Mit einem Online-Formular können Sie Ihre Eingabe und Beschwerde auch direkt an das Büro der BVV senden.
Nutzen Sie bitte dazu einfach den folgenden Link.

Zum Onlineformular

Natürlich können Sie uns Ihre Eingabe auch auf schriftlichem Wege übermitteln.

Die Kontaktdaten lauten:

Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Eichborndamm 215
13437 Berlin
E-Mail: bvv@reinickendorf.berlin.de

Kontaktdaten der Behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Eichborndamm 215
13437 Berlin
E-Mail: datenschutz@reinickendorf.berlin.de

Im Übrigen verweisen wir auf die allgemeine Datenschutzerklärung