Einwohnerfragestunde

Aktuelle Information!!!

Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zum aktuellen Sitzungsbetrieb der BVV-Reinickendorf auf unserer Startseite.

Zu Beginn jeder Sitzung der BVV gibt es eine 60-minütige “Einwohnerfragestunde”. Sie können das Bezirksamt um Stellungnahme bitten. Damit die Antworten fundiert sind, müssen solche Anfragen vorher angemeldet werden. Den Terminplan der Sitzungen können sie dem Menüpunkt “Wissenswertes” entnehmen.

Einwohneranfragen online
Mit einem Online-Formular können Sie Ihre Einwohneranfragen auch direkt an das Büro der BVV senden.
Nutzen Sie bitte dazu einfach den folgenden Link.

Zum Online-Formular

Die Modalitäten der Einwohnerfragestunde wurden im § 49 der Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wie folgt festgeschrieben:

§ 49 Einwohnerfragestunde

  1. Nach Eintritt in die Tagesordnung findet eine 60-minütige Einwohnerfragestunde statt.
    In dieser Fragestunde werden Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner an das Bezirksamt behandelt. Das Bezirksamt ist gemäß § 43 BezVG verpflichtet, in der Fragestunde Stellung zu nehmen. In jeder Einwohnerfragestunde darf nur eine Frage durchden gleichen Einwohner/die gleiche Einwohnerin gestellt werden.
  2. Fragen müssen beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung am Freitag vor der Einwohnerfragestunde bis spätestens 12:00 Uhr schriftlich eingehen. Hierfür soll das entsprechende Formular auf der Homepage der BVV genutzt werden. Alternativ kann der/die Fragende das Formular im BVV-Büro abholen oder es sich vom BVV-Büro zuschicken lassen.
  3. Der/Die Vorsteher/Vorsteherin ruft die Fragen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach der Beantwortung einer Einwohnerfrage durch das Bezirksamt soll die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage gegeben werden. Die Fraktionen können nach der abschließenden Beantwortung durch das Bezirksamt dazu das Wort ergreifen.
  4. Bei Zeitüberschreitung werden die nicht behandelten Anfragen durch das Bezirksamt oder die Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet. Die Antwort wird durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung übermittelt.

Hinweise:
Bei der Einreichung der Einwohnerfragen ist unbedingt eine Telefonnummer bzw. eine E-Mail-Adresse anzugeben!

Ihre persönliche Anwesenheit in der BVV-Sitzung ist Voraussetzung, damit die Frage beantwortet werden kann. Sollten Sie für das Vortragen der Frage Unterstützung benötigen oder haben Sie noch Fragen zum Verfahren, wenden Sie sich bitte an das Büro der BVV unter (030) 90294-2033 -2034 -2035 -6389 oder per E-Mail

Kontaktdaten der Behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Eichborndamm 215
13437 Berlin
E-Mail: datenschutz@reinickendorf.berlin.de

Im Übrigen verweisen wir auf die allgemeine Datenschutzerklärung