Das Wahlamt ist zuständig für: die Durchführung von Wahlen, die Durchführung von Volksinitiativen / Volksbegehren / Volksentscheiden, die Durchführung von Bürgerbegehren / Bürgerentscheiden, das Schiedsamt, die Wahl der Schöffinnen und Schöffen, die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Weitere Informationen