Wohnen

Wohnhausgruppe Eichhorster Weg

Aufgaben

  • Bearbeitung von Wohngeldanträgen (als Miet- oder Lastenzuschuss)
    a) Mietzuschuss: Wohngeld für Mieter von Wohnraum (auch Untermieter und Heimbewohner)
    b) Lastenzuschuss: Wohngeld für Eigentümer von Eigentumswohnungen und selbstgenutztem Eigenheim
    c) Bildungs- und Teihabeleistungen nach § 6 Bundeskindergeldgesetz für Leistungsbezieher nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeldzuschlagsempfänger
  • Bearbeitung von Anträgen zur Wohnberechtigung im Sozialen Wohnungsbau (Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen)
    a) Wohnberechtigungsschein
    b) RLvF-Bescheinigung
    c) Selbstbenutzungsgenehmigung
    d) Prüfung der Einkommensverhältnisse für Förderungen der Investitionsbank Berlin
    e) Einzel- und generelle Teilfreistellungen von Wohnraum
  • Führung und Überwachung des Wohnungskatasters (im Sozialen Wohnungsbau)
  • Ausübung von kommunalen Benennungsrechten zur Vermittlung von Wohnraum an Berechtigte
  • Bearbeitung von Anträgen zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum

Sprechzeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Neuer Service des Wohnungsamtes: Wohngeldsprechstunde

Die Sprechstunden finden am Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in den Räumen des Rathauses Reinickendorf, Eichborndamm 215, 13437 Berlin, statt und zielen darauf ab, Bürgerinnen und Bürgern, die möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben, über den Antragsprozess zu informieren und ihnen dabei zu helfen, die erforderlichen Unterlagen und Nachweise korrekt auszufüllen. Dies soll sicherstellen, dass alle berechtigten Personen die finanzielle Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht, um ihre Wohnkosten zu decken. Die Sprechstunden finden an beiden Tagen in Raum 14 statt. Es müssen keine Termine vorab gebucht werden. Interessierte können an den Tagen kurz vor Beginn der Sprechstunde Wartemarken bei der Rathaus-Info im Eingangsbereich des Rathauses Reinickendorf erhalten.

Anträge auf Wohngeld, WBS und andere wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen können Sie uns direkt per Post senden oder auf Wunsch in den Bürgerämtern stellen

Hinweise und Formulare