Auszug - Das Märkische Viertel fit machen für den Zuzug weiterer Einwohner
Frau Köppen erläutert die Drucksache. Bisher bekam der JHA für alle Beschlüsse, die seinen Themenbereich betreffen, die Federführung, mit Ausnahme bezüglich der Finanzierung. Diese Vorgehensweise wird jetzt geändert. Da mehrere Ausschüsse bei diesem Ersuchen daran beteiligt sind, wird vorgeschlagen, dass durch den JHA ein Antrag auf Nichtzuständigkeit bei der BVV gestellt wird. Der Ältestenrat wird dann neu über die Federführung entscheiden.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen einstimmig in der 07. JHA-Sitzung am 28.06.2017, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, für das Ersuchen – Drucksache Nr. 0090/XX –
Sachverhalt: „Das Bezirksamt wird ersucht, für das Märkische Viertel im Zusammenhang mit dem Neu-bau von ca. 110 Wohneinheiten im Senftenberger Ring, die in den ersten drei Jahren an anerkannte Kriegsflüchtlinge vermietet werden sollen, sowie dem Bauvorhaben auf der so-genannten Bettina-Brache, auf der bis 2019 weitere Wohnungen der GESOBAU für den allgemeinen Wohnungsmarkt entstehen, folgende vorbereitende bzw. begleitendende Maßnahmen zu prüfen bzw. sich für die Bestandteile des Antrages, die außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen, an die zuständigen Stellen zu wenden. Insbesondere sind auf Senatsebene die für die vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen im Rahmen der wachsenden Stadt und der Integrationsaufgaben einzufordern: …...“
nicht zuständig zu sein. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Märkische Viertel im Zusammenhang mit dem Neubau von ca. 110 Wohneinheiten im Senftenberger Ring, die in den ersten drei Jahren an anerkannte Kriegsflüchtlinge vermietet werden sollen, sowie dem Bauvorhaben auf der sogenannten Bettina-Brache, auf der bis 2019 weitere Wohnungen der GESOBAU für den allgemeinen Wohnungsmarkt entstehen, folgende vorbereitende bzw. begleitende Maßnahmen zu prüfen bzw. sich für die Bestandteile des Antrages, die außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen, an die zuständigen Stellen zu wenden. Insbesondere sind auf Senatsebene die für die vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen im Rahmen der wachsenden Stadt und der Integrationsaufgaben einzufordern:
Die Infrastruktur und öffentliche Angebote an die wachsende Stadt anpassen:
Das Zusammenleben der bisherigen und neuen Bewohner fördern durch:
Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ernst nehmen:
für nicht zuständig erklärt
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