Auszug - Endlich das Spielhallengesetz umsetzen
Beginn: 18:02 Uhr
- Herr Walk Begründung zur Drucksache - Herr BzStR Maack: 3-stufiger Prozess, in der 1. Phase werde die Zuverlässigkeit der Betreiber ermittelt, in der 2. Phase werde der Mindestabstand zu Schulen überprüft und in der 3. Phase werde der Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen (500 m) geprüft – zurzeit in der 1. Phase, schwieriger Prozess, umfangreiche Überprüfungen (Einhaltung der Öffnungszeiten, Jugendschutz, Vorstrafen von Betreiber usw.), fast immer Anwälte involviert, Gericht müsse dann entscheiden – 2. Phase könne parallel mit der 1. Phase vorgenommen werden – bevor die 3. Phase vorgenommen werden kann, müssen alle Bezirke ihre Entscheidungen getroffen haben, damit dann auch der Abstand der Spielhallen zwischen den Bezirken ermittelt werden könne - Nachfragen beantwortet Herr BzStR Maack:
- Herr Walk: heute keine Lösung finden, bittet Herrn BzStR Maack, in jeder zweiten Sitzung über aktuellen Sachstand berichten - Diskussion über Jugendschutz und Änderung der Arbeitszeiten für die Mitarbeiter des AOD - auf Nachfrage von Herrn Huhn Herr Walk – Antrag ruhen lassen, bis die Überprüfung abgeschlossen ist Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum 30.06.2017 die Sonderverfahren bezüglich der Genehmigungen von Spielhallen in Reinickendorf nach dem Berliner Spielhallengesetz abzuschließen.
vertagt
Abstimmungsergebnis:
dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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