Auszug - Gleichbehandlung von Abschlüssen der Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Schulausschuss
Sachverhalt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der diskriminierende Begriff „Vergleichbarkeit mit der Berufsbildungsreife“ bei den an Schulen mit sonderpädagogischen Förderbedarf abgelegten Schulabschlüssen gestrichen wird und diesen Schülern und Schülerinnen der erreichte Schulabschluss als Ausdruck der gelebten Inklusion zuerkannt wird. |
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