Auszug - Transparenz - Bürgernähe  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 29.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0444/XIX Transparenz - Bürgernähe
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. Personal
Verfasser:Torsten Hauschild
Klaus-Hinrich Westerkamp
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Westerkamp begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion

Herr Westerkamp begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion. Er weist in seinem Redebeitrag darauf hin, dass seine Fraktion zur Drucksache noch internen Diskussionsbedarf habe u. a. über die Frage, zu welchem Zeitpunkt Bezirksamtsbeschlüsse für Bezirksverordnete bzw. die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Er bittet nach Stellungnahme durch die einzelnen Fraktionen um Vertagung.

 

Herr BzBm erklärt für das Bezirksamt, dass dieses dem Ansinnen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgeschlossen gegenüber stehe und ergänzt, dass er davon ausgehe, dass die Beschlüsse gemeint seien, zu denen tatsächlich eine Beschlussfassung erfolge.

 

Herr Koch fragt bei der antragstellenden Fraktion nach, ob sich die Intention des Antrages tatsächlich auf die Veröffentlichung der Beschlüsse ziele, die ohnehin in Form von Drucksachen an die BVV gegeben werden.

 

Nach einer kurzen Diskussion der Ausschussmitglieder über diese Frage wird die Vertagung der Beratung beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Haushaltsausschusses beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0444/XIX - :

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Bezirksamtsbeschlüsse grundsätzlich auf der Internetseite des Bezirksamtes unverzüglich zu veröffentlichen, falls nicht gesetzliche Regelungen einer Veröffentlichung entgegenstehen (z. B. Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten).

 

zu vertagen.

 
 

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