Auszug - Umbau von Klassenräumen der Franz-Marc-Grundschule Mitberatung: Schulausschuss
Herr Dr. Lühmann verliest das Beratungsergebnis des mitberatenden Schulausschusses und weist darauf hin, dass neben einer vorgeschlagenen Änderung des Drucksachentextes auch eine neue Überschrift vorgeschlagen worden sei.
Frau Burk erwähnt, dass beide Schulen der vorgetragenen Änderung zugestimmt haben.
Von Herrn Hauschild wird ergänzt, dass eine intensive Diskussion der Schulpolitiker zu dieser Thematik stattgefunden habe. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Haushaltsausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0332/XIX :
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Umbau von mindestens zwei qualifizierten Klassenräumen (Platz für jeweils 26 Schüler) im Hortbereich der Franz-Marc-Grundschule im Medebacher Weg umsetzbar ist. Es sollen unter anderem der Kostenaufwand für die einzelnen Maßnahmen und der zeitliche Horizont der Umsetzung geprüft werden. Der BVV soll bis zum 31. März 2013 über das Ergebnis berichtet werden.
in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Sicherung der Raumkonzepte am Schulstandort Treskowstraße
Das Bezirksamt wird vor dem Hintergrund der dauerhaften Diskussion um Schulraum am Schulstandort Treskowstraße ersucht, beiden Schulen ausreichend Raum zur Verfügung zu stellen.
Grundlage bildet ein einvernehmlich zwischen der Franz-Marc-Grundschule und der Julius-Leber-Schule abgestimmtes Raumkonzept. Danach sollen der Sekundarschule in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 vier Räume im Stammhaus überlassen werden. Im Gegenzug sollen sukzessive zwei weitere Räume im Hortbereich der Franz-Marc-Grundschule im Medebacher Weg bereitgestellt werden, die als qualifizierte Unterrichtsräume (Platz für jeweils 26 Schülerinnen und Schüler; Verbesserung Beleuchtung, Akustik) aufgrund des derzeitigen Unterrichtskonzeptes der Schule dauerhaft benötigt werden.
Im Zuge des Durchwachsens der Zweizügigkeit der Grundschule sind frei werdende Raumkapazitäten im Stammhaus auf Grundlage des Musterraumprogramms zu vergeben.
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