Auszug - Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 11.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dominikus Krankenhaus - Raum: Dominikus Saal
Ort: Kurhausstr. 30, 13467 Berlin
0303/XIX-01 Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0303/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Gilbert Collé
Karin Hiller-Ewers
Carmen Regin
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Jugend, Familie und Soziales
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hiller-Ewers erklärt, dass das Thema ausführlich in der letzten BVV diskutiert und aus welchen Gründen der Entschließungsantrag seitens der SPD-Fraktion gestellt wurde

Frau Hiller-Ewers erklärt, dass das Thema ausführlich in der letzten BVV diskutiert und aus welchen Gründen der Entschließungsantrag seitens der SPD-Fraktion gestellt wurde. Die mitberatenden Ausschüsse haben den Antrag ohne Änderung zugestimmt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen erhoben werden, bittet Herr Käber um Abstimmung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen – den Dringlichkeitsantrag 0303/XIX-01 –

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die Erstunterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.

 

Dabei soll durch den Senat sicher gestellt werden, dass

 

-              Plätze in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden,

 

-              die Einrichtungen in ihrer Größe und Lage so gestaltet werden, dass die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet und übermäßige Belastungen der Anwohner vermieden werden,

 

-              im Falle von neuen Einrichtungen oder der Erhöhung von Platzzahlen die Anwohner im Vorfeld informiert werden,

 

-              der Senat die Bezirke dabei unterstützt, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und dafür alle Mehrkosten (z. B. Impfkosten, Schulinfrastrukturkosten) als Ist-Kosten außerhalb der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) erstattet.

 

anzunehmen.

 
 

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