Drucksache - 0303/XIX-01  

 
 
Betreff: Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf
Status:öffentlichBezüglich:
0303/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Gilbert Collé
Karin Hiller-Ewers
Carmen Regin
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Jugend, Familie und Soziales
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.11.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Integrationsausschuss Beratung
27.11.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schulausschuss Beratung
06.12.2012 
10. öffentliche Sitzung des Schulausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beratung
11.12.2012 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.01.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.05.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entschließungsantrag vom 14.11.2012
Beschlussempfehlung vom 12.12.2012
Beschluss vom 10.01.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.04.2013
DrsNr. 0303-01-Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf-Anlage

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  09.04.2013

Abteilung Jugend, Familie und Soziales

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0303-01

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.01.2013 - Drucksache Nr. 0303/XIX-01 - :

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die Erstunterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.

 

Dabei soll durch den Senat sicher gestellt werden, dass

 

-          Plätze in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden,

-          die Einrichtungen in ihrer Größe und Lage so gestaltet werden, dass die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet und übermäßige Belastungen der Anwohner vermieden werden,

-          im Falle von neuen Einrichtungen oder der Erhöhung von Platzzahlen die Anwohner im Vorfeld informiert werden,

-          der Senat die Bezirke dabei unterstützt, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und dafür alle Mehrkosten (z. B. Impfkosten, Schulinfrastrukturkosten) als Ist-Kosten außerhalb der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) erstattet"

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt und mit Schreiben vom 25. Februar 2013 folgende Stellungnahme des Senators Mario Czaja erhalten:

 

". Zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin vom 09. Januar 2013 ,Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf'-Drucksache Nr. 0303/XIX-01 - erlauben Sie mir folgende Anmerkungen:

 

Das Ziel, alle in Berlin eintreffenden Personen schnell mit einer angemessenen Unterkunft zu versorgen, kann nur in enger und konstruktiver Zusammenarbeit der einzelnen Senatsverwaltungen untereinander, aber auch zwischen dem Senat und den Bezirken erreicht werden. Zu meinem Bedauern ist jedoch festzustellen, dass sich in der Vergangenheit die Bezirke nicht gleichmäßig oder proportional an der Unterbringung von Asylsuchenden beteiligt haben. Hierzu verweise ich auf die als Anlage beigefügte aktuelle Unterbringungsstatistik der beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) angeordneten Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) mit Sachstand vom 12.02.2013, aus der die Verteilung der in Berlin in Gemeinschaftseinrichtungen untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge auf die Bezirke hervorgeht; wie Sie dieser Aufstellung entnehmen können, entfallen derzeit nur 115 der berlinweit verfügbaren rund 5.000 Plätze auf den Bezirk Reinickendorf (und diese gehören zudem vollumfänglich zu einer nur vorübergehend genutzten Notunterkunft).

 

Ich teile die Auffassung, dass die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften gesamtstädtisch mit dem Ziel organisiert werden muss, eine unverhältnismäßige Belastung einiger weniger Bezirke zu vermeiden. Dies setzt jedoch die Kooperationsbereitschaft aller auf Bezirksebene verantwortlichen Akteure voraus. Ich strebe daher an, mich mit allen Bezirken auf eine Verfahrensweise zu verständigen, die nicht nur eine ausreichende Unterbringungskapazität mit angemessenen Standards gewährleistet, sondern insbesondere auch die Entlastung der überdurchschnittlich von der Aufnahme Asylbegehrender betroffenen Bezirke ermöglicht und zukünftig eine ausgewogenere und transparentere Verteilung der Unterbringungsplätze realisiert.

 

Vor diesem Hintergrund habe ich bereits im vergangenen Jahr ein Konzept zur gleichmäßigen Verteilung von Unterbringungsplätzen in den Rat der Bürgermeister (RdB) eingebracht. Dieses Konzept beruht auf dem Ansatz, bei der Standortauswahl und Entscheidung über die - auf Grund der bisherigen und prognostizierten Zuzugsentwicklung - dringend benötigten zusätzlichen Gemeinschaftsunterkünfte vorrangig den Anteil der Berliner Stadtbezirke an der Gesamtbevölkerung zu Grunde zu legen, um zu vermeiden, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Disparitäten in der Verteilung der Unterbringungskapazitäten innerhalb des Stadtgebietes entstehen oder sich sogar verfestigen.

 

Der RdB hat diesem Konzept nach vorheriger Behandlung im zuständigen Fachausschuss in der Sitzung am 06.12.2012 grundsätzlich zugestimmt, jedoch die Ergänzung um zusätzliche Aspekte wie insbesondere die finanzielle Absicherung der mit der Umsetzung einher- gehenden bezirklichen Aufwendungen und die schulische Betreuung der Flüchtlingskinder geltend gemacht. Darüber hinaus sollen auch die für die Unterbringung von wohnungslosen Personen genutzten Plätze aus dem Kontingent der BUL einbezogen werden und insbesondere soziale Problemlagen bei der Standortwahl beachtet werden.

 

Die in meinem Haus zuständige Fachabteilung ist derzeit mit der entsprechenden Überarbeitung des Konzepts befasst, um den genannten sowie den weiteren Vorgaben des RdB angemessen Rechnung zu tragen.

 

Hinsichtlich der im BVV-Beschluss aufgeführten Anwohner-Beteiligung bin ich der Auffassung, dass diese Aufgabe vorrangig auf Bezirksebene wahrzunehmen ist, und verweise insoweit auf die Bestimmungen zur Mitwirkung der Einwohnerschaft nach dem 5. Abschnitt des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG); gleichwohl hat insoweit in der Vergangenheit bei Bedarf sowohl mein Haus als auch das LAGeSo dabei Unterstützung geleistet, etwa durch Teilnahme an z.B. bei Anliegerversammlungen, was sicherlich auch zukünftig in Betracht kommen wird.

 

Ich gehe daher davon aus, dass der mit dem o.g. BVV-Beschluss verfolgten Zielsetzung durch die vorgenannten Maßnahmen in allen wesentlichen Punkten entsprochen werden kann. ."

 

Das Bezirksamt Reinickendorf stellt abweichend von den Äußerungen des Senators Czaja fest, dass es sehr wohl in der Vergangenheit eine Zusammenarbeit mit dem LAGeSo gegeben hat und seitens des Bezirkes immer wieder auf leerstehende Gebäude in verschiedenen Ortsteilen hingewiesen wurde, die allerdings nicht in der Hand des Bezirkes sind. Die Prüfungen des LAGeSo haben dabei immer wieder ergeben, dass diese Gebäude von den Besitzern entweder nicht zur Verfügung gestellt werden oder aber aus finanziellen Gründen vom LAGeSo bzw. von dort beauftragten Betreibern nicht als Flüchtlingsunterkunft bereitgestellt werden können.

 

Das Bezirksamt wird auch in Zukunft eng mit dem LAGeSo zusammenarbeiten und auf ggf. leerstehende und möglicherweise geeignete Objekte in Reinickendorf hinweisen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0303/XIX-01 damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                   Andreas Höhne

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 

Stammbaum:
0303/XIX   Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen   Große Anfrage
0303/XIX-01   Flüchtlingsunterbringung in Reinickendorf   SPD-Fraktion   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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