Auszug - Kennzeichnungspflicht für Ordnungsamtsmitarbeiter vertagt: 19.03.2012, 21.05.2012, 18.06.2012  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 20.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0017/XIX Kennzeichnungspflicht für Ordnungsamtsmitarbeiter
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PiratenBezirksamt
Verfasser:Michael Schulz 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Windisch verneint die Frage von Herrn Huhn, ob sofort in die Debatte eingestiegen werden könne

Auf Nachfrage von Herrn Huhn an die antragstellende Fraktion bittet Herr Windisch darum, dass die eingereichten Fragen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der „Kennzeichnungspflicht für Ordnungsmitarbeiter“ von Herrn BzStR Lambert vorrangig beantwortet werden sollten.

 

Zunächst stellt Herr BzStR Lambert den neuen Direktor des Bezirksamtes, Herrn Herting, vor.

 

Herr BzStR Lambert erklärt, dass dieses Thema bereits einige Male im Ausschuss diskutiert wurde. Die Mitarbeiter seien über dieses Ersuchen irritiert. Das Bezirksamt wisse durch Datum und Uhrzeit, wer von den Mitarbeitern im Außendienst an welchem Ort tätig sei. Jeder Außendienstmitarbeiter habe seine Visitenkarte mit seiner Identifikationsnummer zur Hand, die auf Verlangen herausgegeben wird.

 

Herr BzStR Lambert zur Beantwortung der einzelnen Fragen:

 

Zu 1 und 2:

Es kommen pro Tag ein bis zwei Beschwerden von Bürgern herein, die jedoch ausschließlich einen fachlichen Bezug haben. Ggf. werden sie bis hin zur Dienstaufsichtsbeschwerde verfolgt.

 

Nach der Aussage von Herrn BzStR Lambert entwickelt sich eine fraktionsübergreifende und kontroverse Diskussion über die Anzahl der Beschwerden einerseits und die Beleidigungen von Mitarbeitern gegenüber Bürgern andererseits.

 

Weiterhin wird heftig über den Sinn und Zweck einer Kennzeichnungspflicht der Außendienstmitarbeiter, sowie über die Frage, wie diese Kennzeichnungspflicht aussehen oder an der Dienstkleidung befestigt werden könnte, debattiert.

 

Herr Schütt ist der Auffassung, dass die Diskussion ins Emotionale verlaufe. Er berichtet über Vorkommnisse aus dem Bezirk Spandau und aus Reinickendorfer Einrichtungen. Er habe den Eindruck, dass hier bei einigen Ausschussmitgliedern ein generelles Misstrauen gegenüber den Mitarbeitern besteht.

 

Frau Elliesen und Herr Wichmann geben ergänzende Auskünfte über Köperverletzungen, die Mitarbeiter im Dienst erfahren müssen und über Strafanträgen wegen Beleidigungen.

 

Frau Elliesen merkt an, dass die Drucksache so gefasst sei, dass alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine Kennzeichnung erhalten sollen.

 

Herr Wichmann ergänzt, dass gegenüber Mitarbeitern, die im Außendienst in ziviler Kleidung ihren Dienst versehen, keine Beleidigungen vorkommen. Es sei seitens der Bürger ein anderer Umgang mit den Mitarbeitern zu erkennen. Die Dienstkleidung werde dagegen als Uniform wahrgenommen und sei deshalb so etwas wie en „Hassobjekt“.

 

Zu 3:

Die Übergriffe, Angriffe oder Beleidigungen gegen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, soweit sie bekannt werden, werden verfolgt, so Herr BzStR Lambert.

 

Ergänzend fügt Herr Wichmann an, dass es seit dem Jahr 2006 20 Körperverletzungen und 56 Beleidigungen zum Nachteil der Mitarbeiter gab. Die Dunkelziffer sei höher, da nicht jeder Mitarbeiter eine Beleidigung zur Anzeige bringt.

 

Zu 4:

Aus anderen Bezirken sei keine Kennzeichnungspflicht bekannt. Eine für Berlin einheitliche Regelung zur Frage der Kennzeichnungspflicht wäre förderlicher.

 

Zu 5:

Andere Bezirke haben die Kennzeichnungspflicht bisher aus dem Grund abgelehnt, da es Befürchtungen gibt, es könne zu Übergriffen im privaten Bereich der Mitarbeiter kommen.

 

Zu 6:

Sollte das Ersuchen beschlossen werden, wird das Rechtsamt um eine Stellungnahme gebeten.

 

Zu 7:

Frau Elliesen erklärt, dass die Höhe der Kosten für die Kennzeichnungspflicht pro Jahr bei ca. 20.000 Euro liegen könnte. Eine präzisere Kostenhöhe könne sie nicht angeben, es müsste eine individuelle Lösung gefunden werden.

 

Zu 8:

Von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind bisher keine Äußerungen bekannt.

 

Anschließend legen alle Fraktionen ausführlich ihre Argumente für ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Drucksache dar.

 

Herr Koch bittet das Bezirksamt um Mitteilung zur nächsten Sitzung, inwieweit der AOD aus- bzw. fortgebildet werde.

 

Herr BzStR Lambert sagt dem zu.

 

Herr Windisch bittet für die antragstellende Fraktion, die Worte „im Außendienst“ nach Ordnungsamt in das Ersuchen einzufügen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten beschließen mehrheitlich (8/6/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0017/XIX – in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Außendienst mit Identifikationsschildern auszustatten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Möglichkeit frei zu entscheiden zwischen Namensschild und Identifikationsnummer.

 

 
 

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