Drucksache - 0017/XIX  

 
 
Betreff: Kennzeichnungspflicht für Ordnungsamtsmitarbeiter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PiratenBezirksamt
Verfasser:Michael Schulz 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten Beratung
19.03.2012 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
21.05.2012 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
18.06.2012 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
20.08.2012 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.01.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten Beratung
21.01.2013 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 02.11.2011
2. Version vom 21.08.2012
3. Version vom 12.09.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.12.2012

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              11.12.2012

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0017

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Kennzeichnungspflicht für Ordnungsamtsmitarbeiter

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2012 - Drucksache Nr. 0017/XIX - :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im

Außendienst mit Identifikationsschildern auszustatten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Möglichkeit frei zu entscheiden zwischen Namensschild und

Identifikationsnummer.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Der zuständige Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe hat im Anschluss an die Beschlussfassung erneut mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen und der Leitung des Fachbereichs in einer „Vollversammlung“, mit der Personalvertretung und mit Gewerkschaftsvertretern des Rathauses Reinickendorf über den Beschluss diskutiert.

 

Dabei wurde einerseits deutlich, dass der Personalrat einer Kennzeichnungspflicht für Ordnungsamtsmitarbeiter, die mitbestimmungspflichtig ist, seine Zustimmung verweigern würde. Zudem wurde einhellig festgestellt, dass für die Kennzeichnung von Damen und Herren des Ordnungsamtes im Außendienst keine Notwendigkeit besteht. Jede Kollegin und jeder Kollege ist einerseits mit einer Identifikationsnummer „ausgerüstet“, die auf Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern ausgegeben wird. Eine Beschwerde von Bürgern, dass die Identifikationsnummer einmal nicht ausgegeben worden wäre, liegt bislang nicht vor. Auch lässt sich durch die Fachbereichsleitung jede Kollegin und jeder Kollege während ihrer und seiner Dienstzeiten anhand der Dienstpläne und Einsatzörtlichkeiten unzweifelhaft und auch nachträglich eindeutig identifizieren. Alle Hinweise, Beschwerden oder Vorwürfe gegenüber Kolleginnen und Kollegen durch Bürgerinnen und Bürger konnten bislang vollständig aufgeklärt werden. Insofern ist keine Kollegin und kein Kollege im Außendienst des Ordnungsamtes anonym unterwegs.

 

Ein Vergleich der Kennzeichnungspflicht zu anderen Berufsgruppen, wie beispielsweise Polizeibeamten, ist nicht Ziel führend, da sich Ausbildung und Aufgabenstellung fundamental von denen der Ordnungsamtsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter unterscheiden. Insbesondere geschlossene Polizeieinheiten sind vollständig anders zu bewerten als in Zweiergruppen auftretende Kolleginnen und Kollegen im Ordnungsamts-Außendienst.

 

Vor allem aber muss die zusätzliche Gefährdung berücksichtigt werden, die von einer Identifizierung der Mitarbeiterschaft im Außendienst ausgeht. Bereits heute sehen sich die Kolleginnen und Kollegen zahlreichen Beleidigungen, Anfeindungen bis hin zu Tätlichkeiten ausgesetzt. Eine Personalisierung durch Kennzeichnung birgt die Gefahr in sich, dass sich diese Anfeindungen bis hin in das private Umfeld weiter verstärken könnten.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0017/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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