Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.01.2018 - Drucksache Nr. 0246/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie in Reinickendorf öffentliche Grillflächen auszuweisen und einzurichten wären. Alle für den Betrieb erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind nach positiver Prüfung zu erteilen.
Zu den Grillplätzen gehört u. a. ein feuerfester Behälter und eine Feuerstelle mit eingebautem Rost, so dass mögliche Vermüllung und Verschmutzung durch Einweggrills vorgebeugt wird. Es sind Maßnahmen zu treffen, um für eine kontinuierliche angemessene Reinigung zu sorgen. Zusätzlich sind Hinweisschilder anzubringen, die darauf hinweisen, den Platz sauber zu verlassen.
Die Prüfung sollte auch die Möglichkeit eines externen Betreibers notfalls umfassen.
Als Pilotprojekt soll ein Grillplatz im Kienhorstpark eingerichtet werden. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, weitere Vorschläge für geeignete Flächen im gesamten Bezirk zu benennen, an denen öffentliche Grillplätze möglich wären.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Aus personellen Gründen ist ein Betrieb von öffentlichen Grillflächen in Reinickendorf durch das Bezirksamt nicht realisierbar.
Das Bezirksamt hat im Zeitraum vom 11.5.2018 bis zum 8.6.2018 ein Interessenbekundungsverfahren „Betreiben einer öffentlichen Grillfläche im Freizeitpark an der Malche im Bezirk Reinickendorf" auf der Vergabeplattform des Landes Berlin veröffentlicht, um zu prüfen, ob externe Betreiber zur Verfügung stehen.
Der Freizeitpark Tegel war bis zum generellen Grillverbot im Bezirk Reinickendorf Standort mit stationärer Grillanlage und ist deshalb für die Einrichtung als Pilotprojekt grundsätzlich besser geeignet als die Einrichtung eines Grillplatzes im wohnungsnahen Kienhorstpark. Dem Bezirksamt wurden in diesem Zusammenhang große Sorgen der Anwohner des Kienhorstparks bekannt.
Das Interessenbekundungsverfahren beinhaltete als Vorgaben einen eingezäunten Grillplatz mit ca. 400 m² Fläche, eine Ausstattung mit Elektrogrills, eine regelmäßige Reinigung und ein Hinweisschild mit Regeln zur Benutzung der Anlage.
Bis zum Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens am 8.6.2018 hat sich kein Bewerber für den Betrieb einer öffentlichen Grillanlage gemeldet.
Im Ergebnis wird das Bezirksamt keinen öffentlichen Grillplatz in Reinickendorf einrichten.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0246/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt
BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Bauausschuss