Tagesordnung - 7. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 7. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 06.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 1.1  
Neuregelung der Beratungstermine für den Haushaltsplanentwurf 2018 / 2019      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften der 5. Sitzung vom 09.05.2017 und der 6. Sitzung vom 13.06.2017      
Ö 3  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2018 / 2019 ("0. Lesung")  
Enthält Anlagen
0473/XX  
Ö 3.1  
17:00 Uhr - Abt. Bauen, Bildung und Kultur Frau BzStR'in Schultze-Berndt      
Ö 3.2  
17:30 Uhr - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport Herr BzStR Dollase      
Ö 3.3  
18:00 Uhr - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Herr BzStR Maack      
Ö 3.4  
18:30 Uhr - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales Herr BzStR Brockhausen      
Ö 3.5  
19:00 Uhr - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt Herr BzBm Balzer      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
0212/XX  
Ö 4.1.1  
Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
0212/XX-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des
EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX).

 

Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt:

 

Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung:

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm.

 

Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert:

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

-          Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße

 

Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben.

 

Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt.

 

Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen.

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

   
    06.07.2017 - Hauptausschuss
    Ö 4.1.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des
EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX).

 

Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt:

 

Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung:

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm.

 

Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert:

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

-          Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße

 

Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben.

 

Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt.

 

Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen.

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 

   
    12.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 9.1 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des
EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX).

 

Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt:

 

Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung:

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm.

 

Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert:

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

-          Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße

 

Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben.

 

Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt.

 

Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen.

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Hauptausschuss

   
    06.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 4.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des
EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX).

 

Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt:

 

Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung:

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm.

 

Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert:

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

-          Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße

 

Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben.

 

Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt.

 

Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen.

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Annahme

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (CDU/SPD/AfD/FDP/Linke) dagegen: 0Enthaltung: 1 (B90/Grüne)

 

 

Beschlussfassung über die Dringlichkeit der Tagesordnungspunkte 4.3 und 4.4:

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0Enthaltung: 0

 

   
    13.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.16 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte aktualisierte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 mit dem Stand „Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen“ wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke – (1. AR 17/21 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 05 - bewegliches Vermögen) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Entsprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushaltsplanaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

Investive Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind aufgrund der Regelungen des
EGovernmentgesetzes nicht mehr Bestandteil der Bezirksplanung, sondern werden landesweit zentral beim Einzelplan 25 ausgewiesen.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

Entsprechend der zeitlichen Vorgaben aus dem Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 hat das Bezirksamt seine Anmeldung zur Investitionsplanung (Stand BA-Beschluss vom 28.02.2017) der Senatsverwaltung für Finanzen am 03.03.2017 eingereicht. Der Stand der Einreichung bei SenFin entsprach der Vorlage an die BVV (Drucksache 0222/XX).

 

Mit Schreiben vom 02.06.2017 (Eingang am 12.06.2017) hat die SenFin nunmehr das Ergebnis der Revision der bezirklichen Anmeldungen (Stand BA Beschluss) und somit folgende Änderungen, die ausschließlich Maßnahmen der gezielten Zuweisung betreffen, mitgeteilt:

 

Nicht mehr Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung:

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70101 – 12Gn01; 3 zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Neubau; Thurgauer Straße / Aroser Allee

-          Kapitel 3701 – Grundschulen; Titel 70102 12Gn03;- 4 - zügige Grundschule; Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

Diese Maßnahmen sind künftig im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke – Stadtent-wicklung und Wohnen - Bestandteil des Pauschaltitels 70101 – Neue Schulen Programm.

 

Bei folgenden Maßnahmen haben sich Jahresraten sowie die Titelbezeichnung der Maßnahme 3701/70102 geändert:

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70101 – Carl-Bosch-Oberschule; Erweiterung der integrierten Sekundarschule; Frohnauer Straße

-          Kapitel 3702 – Sekundarschulen; Titel 70102 – 12Kn01; 6-zügige Sekundarschule inklusive 2-zügige Oberstufe (SEK II); Neubau; Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel

-          Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung, Titel 72505 – Neubau der Oranienburger Straße von Tessenowstraße bis Wittenauer Straße

 

Die entsprechenden Änderungen sind im Zahlen- und Erläuterungsteil der Investitionsplanung mit Stand Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen) eingearbeitet und farblich blau hervorgehoben.

 

Änderungen mit Auswirkungen auf die Planjahre 2018 und 2019 werden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 berücksichtigt.

 

Die Vorhaben, die aus der pauschalen Zuweisung (bzw. durch Entnahme aus der Rücklage) finanziert werden, waren von der Revision nicht betroffen.

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU, SPD, AfD, B90/Grüne, Die Linke     dagegen: /     Enthaltung: /

Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes      
                 
 
 

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