Drucksache - DS/1670/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht,
die Parkplätze im Kiez Frankfurter Allee Süd - soweit nicht erfolgt - gemäß StVO § 41, Anlage 2 lfd. 74 zu markieren. Markierungen sind auf Fahrbahnen und auf Gehwegen (wenn Gehwegparken angeordnet ist), senkrecht, schräg oder parallel in geeigneter Weise vorzusehen. Das Parken außerhalb der Markierungen soll verboten werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wird das Ersuchen der BVV nicht umsetzen. Grundlage für diese Entscheidung ist die intensive Überprüfung der Parkplatzsituation im bezogenen Gebiet bei mehreren Ortsterminen zu verschiedenen Tageszeiten. Dabei ist eingeschätzt worden, dass eine Markierung im Regelfall Parkplätze kosten würde.
Dem liegt zu Grunde, dass Parkplatzmarkierungen festen DIN-Normen unterliegen, was dazu führt, dass angesichts unterschiedlicher Kfz-Längen bei normierter Parkflächenlänge geschätzt 5 Prozent der jetzt vorhandenen Parkflächen verloren ginge.
Auf den wenigen senkrecht angeordneten Parkflächen (W.-Guddorff-Str., John-Sieg-Str., Nebenfahrbahn der Frankfurter Allee) konnte eine hohe Parkdisziplin festgestellt werden. Der Parkraum wird derzeit von den Verkehrsteilnehmenden effektiv und optimal ausgenutzt.
Eine Verbesserung der unstrittig ganztägig sehr angespannten Situation durch die kostenintensive Markierung kann nicht erwartet werden. In der Schulze-Boysen-Str. ist die Markierung der Senkrechtparkplätze vorhanden. . Das Bezirksamt hat jedoch entschieden auf dem Parkplatz Wilhelm-Guddorff-Str. das Zz. 1048-10 zusätzlich anzuordnen, um Lkw, Transporter, Klein-Lkw und Busse von diesem Platz fernzuhalten. Außerdem soll auf der Nebenfahrbahn der Frankfurter Allee ab John-Sieg-Str., das Parken auf dem Gehweg (wie im anschließenden Teilstück Richtung Osten) erlaubt werden.
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