Drucksache - DS/1601/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht:
- sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und der HOWOGE dafür einzusetzen, dass das im Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ vereinbarte berlinweite Kontingent von jährlich 275 Wohnungen (125 Einzimmer- und 150 Mehrzimmerwohnungen), mit dem die landeseigenen Wohnungsgesellschaften einen Beitrag leisten, damit Geflüchtete, insbesondere Familien mit Kindern eine eigene Wohnung beziehen können, angesichts des starken Zuzugs von Asylsuchenden erhöht wird. - sich dafür einzusetzen, dass das bisher auf Asylsuchende beschränkte Kontingent auf alle Flüchtlingsgruppen ausgeweitet wird. - bei den im Bezirk aktiven Wohnungsunternehmen, z.B. im Bündnis für Wohnen, dafür zu werben, dem Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ beizutreten. - die rechtlichen und politischen Einflussmöglichkeiten auszuschöpfen, um Geflüchteten, die in Gemeinschaftsunterkünften im Bezirk wohnen und deren Asylverfahren abgeschlossen ist, das Anmieten einer Wohnung zu erleichtern.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Ergänzend zum bereits erfolgten Zwischenbericht wird die Berichterstattung hiermit um die Antwort des Senators für Gesundheit und Soziales ergänzt und damit die Bearbeitung der Drucksache abgeschlossen.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bzw. das LAGeSo unternehmen große Anstrengungen, um die geflüchteten Menschen mit Wohnraum zu versorgen. So konnte die Zahl der in Mietwohnungen vermittelten Geflüchteten von 323 im Jahr 2010 auf 1.238 Personen im Jahr 2014 gesteigert werden. In den Monaten Januar bis August hat man bereits knapp 1.300 Geflüchtete in Mietwohnungen unterbringen können. Der Senator kommt dabei zu der Bewertung, dass die Anstrengungen hier noch weiter vergrößert werden müssen. Ein Schritt in diese Richtung stellt der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerkes (EJF) dar. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung eines Pilotprojekts unter Berücksichtigung zusätzlicher und erweiterter Aufgaben und eines notwendigerweise veränderten Abrechnungsverfahrens geschaffen.
Im Rahmen des Kooperationsvertrages „Wohnungen für Flüchtlinge“ wurden in diesem Jahr bis Ende Juli bereits 244 Wohnungen angeboten. Es ist davon auszugehen, dass die vertraglich vereinbarte Anzahl von jährlich 275 Wohnungen deutlich übererfüllt wird.
Sowohl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als auch die für Gesundheit und Soziales wollen die vertraglich vereinbarte Wohnungszahl deutlich erhöhen. Es finden bereits Verhandlungen mit den Partnern der Wohnungswirtschaft statt.
Bei der Vermittlung von Wohnraum handelt es sich um eine Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In dessen Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung sind die Zuständigkeiten für die einzelnen Flüchtlingsgruppen unter Punkt 3 verbindlich geregelt, nachzulesen hier: https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_zustasylblg.html
Ferner bestimmt das Asylbewerberleistungsgesetz allgemein, dass nur Geflüchtete anspruchsberechtigt sind, deren Asylverfahren noch nicht positiv abgeschlossen ist (§ 1 (3) AsylbLG). Eine Ausweitung des oben genannten Kooperationsvertrages – der auf dem Asylbewerberleistungsgesetz fußt – auf alle Flüchtlingsgruppen ist dem Land Berlin daher nicht möglich. |
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