Drucksache - DS/1549/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass die Mobilitätskosten für den ÖPNV für Flüchtlinge, die über den Besuch des LaGeSo hinausgehen, bis zur Erteilung des Berlin-Passes ebenfalls vom Senat getragen werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksbürgermeisterin hat sich in der Sache an den Senator für Gesundheit und Soziales gewandt.
In seinem Antwortschreiben betont der Senator sein Ziel, „möglichst bald“ zu einem geregelten Verfahren zurückzukehren, das eine Ausgabe des Berlin-Passes mit einschließt.
Seit Antwort des Senators wurde die Finanzierung der Mobilitätskosten auf ein praxisgerechtes System mit mehreren Stufen umgestellt. Geflüchtete erhalten bei der Erstaufnahme ein Armband, das ihnen u.a. eine kostenfreie Nutzung von BVG und S-Bahn ermöglicht. Damit verbunden ist auch ein Termin für die Erstregistrierung. Bei der Erstregistrierung wird dieses Armband durch ein personalisiertes, nicht übertragbares „Welcome-to-Berlin-Ticket“ ersetzt, das drei Monate lang gültig ist. Die Kosten dieses Tickets trägt der oder die Geflüchtete. Dieses kann so lange verlängert werden, bis der Geflüchtete einen Anspruch auf den Berlin-Pass erhält, die Erstaufnahmeeinrichtung verlässt oder das Asylverfahren abgeschlossen ist.
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