Drucksache - DS/1522/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht,
eine verkehrsberuhigte Zone in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße im Ortsteil Falkenberg einzurichten. Die für die dauerhafte Durchsetzung dieser Maßnahme notwendigen Vorkehrungen sollen begleitend getroffen werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:
Die Zuständigkeit der genannten Straße liegt bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde.
Das Bezirksamt kann in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße keine verkehrsberuhigte Zone einrichten. Die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen liegen nicht vor.
Auf der 1,3 Kilometer langen Straße sind Gehweg und Fahrbahn klar und deutlich voneinander getrennt. Der Fahrzeugverkehr hat keine untergeordnete Bedeutung.
Innerhalb von Bereichen, die mit dem Zeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesen sind, darf es keine Trennung zwischen Fahrbahn und Bürgersteig geben. Es muss ein niveaugleicher Straßenkörper vorliegen, der zudem nicht vorwiegend dem Fahrzeugverkehr gewidmet ist. Außerdem dürften Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden. Dies ist in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße ebenfalls nicht gegeben.
Der Verkehrsberuhigung in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße dienen die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen und das LKW-Verbot. |
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