Drucksache - DS/1456/VII
Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1456/VII in folgender geänderter Fassung:
Im Textteil des LRP wird auf S. 77 eingefügt (siehe Hervorhebung):
Der Zentralfriedhof Friedrichsfelde wurde nach Plänen des Berliner Stadtgartendirektors Hermann Mächtig von Gartenbaudirektor Axel Fintelmann angelegt. Die Anlage hat eine Ausdehnung von ca. 31 ha und wurde als Parkfriedhof gestaltet. Der Biotopwert ist besonders hoch, durch große Ulmen im Norden sowie Vorkommen von Amphibien, Fledermäusen und eines Bussardhorstes. Der Friedhof ist durch Kleingartenanlagen, Brachflächen und Parkanlagen der Krankenhäuser an weitere Grünflächen angebunden und wirkt sich positiv auf das Klima des umliegenden Stadtgebietes aus. Da ein starkes Ansteigen der Bestattungswünsche nicht zu erwarten ist, schlägt der Friedhofsentwicklungsplan eine Konzentration der Bestattungen auf den historisch wertvollen Kern vor. Dieser sollte zusammen mit dem Wegesystem von Hermann Mächtig sowie der VdN-Abteilung erhalten bleiben. Für die restlichen Flächen ist eine Umnutzung als öffentliche Grünfläche angedacht. Die westlichen Flächen (Erweiterungsflächen) sollten, wenn die EU-Planungen wie vorgesehen umgesetzt werden, für ein EU-gefördertes Agrar-Projekt (Landschaftspark Herzberge) landwirtschaftlich genutzt bzw. verpachtet werden (GÜNTHER 2003).
Begründung: Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat die o. g. Drucksache am 5. März 2015 beraten und die zustimmende Stellungnahme des Umweltausschusses zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung unterstreicht die herausragende Bedeutung von Stadtgrün für die Entwicklung des Bezirkes und das Klima in den Stadtquartieren sowie die Erhaltung der Artenvielfalt. Er dankt den Mitarbeitern des Bezirksamtes für die umsichtige und engagierte Arbeit auf diesem Gebiet. Die Einfügung zum Zentralfriedhof Friedrichsfelde ergibt sich aus der Umsetzung des Berliner Friedhofsgesetzes vom November 1995 in der Fassung von 2001, § 12 Abs. 8. Das Bezirksamt ist damit aufgefordert, diese Anlage für Bestattungen des berechtigten Personenkreises zu erhalten. Dies schließt eine Auflassung der Fläche aus. Die bisherige Formulierung ist nicht eindeutig, da der Begriff "historisch wertvoller Kern" nicht definiert wird.
Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0
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