Drucksache - DS/1174/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die beantragten Bauvorhaben Teisnacher Straße 6, 8 (Flurstücke 718, 719, Flur 308) und Eisensteiner Straße 18 (Flurstück 610, Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa sind nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Dem Bau der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa hat die höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB mit Schreiben vom 04. Juni 2013 zugestimmt.
Die Bauantragsunterlagen sowie die Anerkennungsschreiben der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes XVII-50aa der Bauantragssteller liegen während der Bezirksverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
Anlage 1: Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I", Blatt 1 (unmaßstäblich) Anlage 2: Übersichtsplan zur Lage der oben aufgeführten Bauvorhaben sowie die dazugehörigen Bauantragsunterlagen
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