Drucksache - DS/1169/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in welchen Schritten eine Aufweitung der Kreuzung Konrad-Wolf-Straße / Weißenseer Weg / Hohenschönhauser Straße im Zusammenhang mit den Planungen und Investitionen in diesem Bereich möglich ist.
Dabei ist eine Kooperation mit den Investoren anzustreben.
Ziel sollte die Einrichtung zusätzlicher Fahrspuren für Rechtsabbieger und eine verbesserte Radwegeführung sein.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Für den Knotenpunkt Weißenseer Weg / Konrad-Wolf-Str. / Hohenschönhauser Straße wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Referat VII B) aktuell ein Verkehrsgutachten durchgeführt. Damit beauftragt ist die VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, die aktuell die Bestandsaufnahme und Analyse durchführt. In der Anlaufberatung im April 2016 nahmen auch Vertreter des Bezirksamts Lichtenberg (Straßen- und Grünflächenamt, Stadtentwicklungsamt) teil, um die Belange des Bezirks einzubringen und Informationen zuzuarbeiten, die für die Prognose der Verkehrsmengen im Untersuchungsraum des Knotenpunkts relevant sind. Hierzu gehören insbesondere die im Rahmen von Bebauungsplänen in diesem Bereich bereits erstellten Verkehrsgutachten sowie die Einschätzung der Gebietsentwicklung und der damit verbundenen Verdichtungspotentiale auf Grundlage von Bebauungsplänen, sonstiger geplanter Bauvorhaben sowie vorliegender Potenzialstudien (z. B. BEP Wohnen im Entwurf). Ziel von SenStadtUm ist, dass, auch in Abstimmung mit der BVG, mehrere Ausbauvarianten für den in Rede stehenden Knotenpunkt erarbeitet werden und bis zum Jahresende 2016 eine Vorzugsvariante ausgewählt wird.
Bezüglich der Entwicklung des Areals an der Konrad-Wolf-Straße, um das Sportforum, ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan 11-9 im Jahr 2014 in die drei Teilgebiete 11-9a bis 11-9c aufgeteilt worden ist, da für die drei (bis dato) „Baufelder“ unterschiedliche Planungsziele und Konfliktlagen vorlagen und auf diese Weise zunächst das Verfahren für das geplante allgemeine Wohngebiet (11-9c) beschleunigt werden sollte. Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Gehwegverbreiterung an der Konrad-Wolf-Straße vertraglich gesichert, welche auch für die Bereiche 11-9a und -9b als sinnvoll erachtet wird. Im Zuge der späteren Realisierung des Wohngebiets wird außerdem geprüft, ob eine Linksabbiegerspur in das Gebiet erforderlich wird. Das Verfahren zum Teilplan 11-9b (Entwicklung eines neuen, gemischt genutzten Gebiets aus Wohnen, Gewerbe, Kita) ruht aktuell, da die hier vorhandenen Gebäude (ehemaliges Bürogebäude und Appartementhaus) aktuell zu Wohnzwecken bzw. einer Flüchtlingsunterkunft reaktiviert werden und demzufolge das Planerfordernis für den Bebauungsplan überprüft werden muss. Beim Bebauungsplangebiet 11-9a wird das zugrundeliegende städtebauliche Konzept – bisher war die Entwicklung sportbezogener Nutzungen im Bereich Einzelhandel, Hotel, Freizeit und Dienstleistungen vorgesehen – aktuell überarbeitet, so dass für dieses Gebiet gegenwärtig noch keine verlässliche Abschätzung nutzungsbezogener Entwicklungspotenziale vorgenommen werden kann.
Für das Grundstück Weißenseer Weg 76 (ehem. BVG-Parkplatz) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl, hat das Bezirksamt Lichtenberg in seiner Sitzung am 24.04.2007 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-38 aufzustellen. In seiner Sitzung am 24.03.2015 wurde durch das Bezirksamt beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-38 zu erweitern. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr das Grundstück Weißenseer Weg 76, die nördlich angrenzenden Flurstücke 4038 und 4039 der Flur 214 sowie die westlich gelegene öffentliche Parkplatzanlage und den daran westlich angrenzenden Abschnitt der Hohenschönhauser Straße (Nebenfahrbahn, Flur 214, Flurstück 4026). Der Bebauungsplan 11-38 dient der Reaktivierung einer innerstädtischen Brachfläche (ehemalige BVG-Omnibusabstellfläche). Mit dem Bebauungsplan sollen vor dem Hintergrund des aktuellen Bedarfs für Wohnungsneubau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer mehrgeschossigen, straßenbegleitenden, lärmrobusten Wohnbebauung als geschlossener Blockrand entlang von Weißenseer Weg und Hohenschönhauser Straße geschaffen werden. Die im Plangebiet bestehenden öffentlichen Parkplätze sollen in ihrer Anzahl gesichert werden.
Planungsziele, die mit dem Bebauungsplanverfahren verfolgt werden, sind:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die betroffenen Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde wurden mit Schreiben vom 22. April 2015 um Stellungnahme zu zwei Vorentwurfsvarianten des Bebauungsplans 11-38 innerhalb eines Monats gebeten. Der Öffentlichkeit wurde im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich vom 27. April 2015 bis einschließlich 1. Juni 2015 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen und sich zur Planung zu äußern. Zusätzlich wurden die beiden Vorentwurfsvarianten des Bebauungsplans 11-38 im Rahmen des Internetauftritts des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin und im Stadtteilzentrum Fennpfuhl (Paul-Zobel-Straße 8e, 10367 Berlin) während des oben genannten Zeitraumes zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Ergänzend fand am 13. Mai 2015 eine Erörterungsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren 11-38 im AWO-Jugendclub „Judith Auer“, Otto-Marquardt-Straße 6-8, 10369 Berlin statt. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 die Ergebnisse der Auswertungen der Beteiligungsverfahren beschlossen, so dass Vorentwurfsvariante 2, die das allgemeine Wohngebiet auf die vormalige BVG-Busabstellfläche beschränkt, weiterverfolgt wird. Es wird eine überbaubare Fläche definiert, die eine umlaufende geschlossene Blockrandbebauung sichert und Flexibilität bei der baulichen Gliederung im Innern ermöglicht. Der auf den straßenbegleitenden Grünflächen vorhandene Baumbestand soll erhalten bleiben. Weiterhin ist auch der künftige Flächenbedarf der angrenzenden Verkehrsflächen von Belang. Dieser wurde im Rahmen des B-Plan-Verfahrens durch ein Verkehrsplanungsbüro nur vorläufig abgeschätzt. Im weiteren Aufstellungsverfahren sind zur Festsetzung der Verkehrsflächen im B-Plan 11-38 die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Referat VII B) für den Knotenpunkt Weißenseer Weg / Konrad-Wolf-Str. / Hohenschönhauser Straße abzuwarten.
Die marode Fahrbahn vom Weißenseer Weg im Abschnitt zwischen Konrad-Wolf-Straße und Fritz-Lesch-Straße in Fahrtrichtung nach Norden wurde von Ende Juli 2015 bis September 2015 im Rahmen des Sonderprogramms „Straßensanierung 2015“ vom Straßen- und Grünflächenamt grundhaft neu hergestellt. |
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