Drucksache - DS/1133/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eigentümern dafür einzusetzen, dass die in der Berliner Denkmalliste eingetragenen Bau-, Garten- und Bodendenkmale in Lichtenberg bewahrt und erhalten werden können. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung jährlich zur Septembersitzung eine Liste der Objekte vor, bei denen dem Bezirksamt dringender Handlungsbedarf bekannt wurde und benennt Handlungsoptionen sowie deren Auswirkungen auf den Haushalt. Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung wird halbjährlich über die ergriffenen Maßnahmen und jeweils im Vorfeld über beantragte Abrissgenehmigungen denkmalgeschützter Objekte informiert.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat eine Liste der Objekte beschlossen, bei denen dem Bezirksamt ein dringender Handlungsbedarf bekannt wurde:
Das Verwaltungsgebäude Haus K unterliegt als Bestandteil des Denkmalbereiches (Gesamtanlage) - Fanningerstraße 32, Oskar-Ziethen-Krankenhaus, 1911-14 von Johannes Uhlig als Städtisches Krankenhaus Lichtenberg (siehe Ensemble Fanningerstraße 24/40); Frankfurter Alle 231A; Hubertusstraße 6-7; Siegfriedstraße 210A – dem Schutz des Gesetzes zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln) und ist nachrichtlich in die Denkmalliste Berlin eingetragen. Zwischen Landesdenkmalamt Berlin, dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und dem Sana Klinikum Lichtenberg wurde am 14.10.2015 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Denkmalschutz im Oskar-Ziethen-Krankenhaus geschlossen. Das Sana Klinikum Lichtenberg verpflichtet sich darin, den zu erhaltenden Bestand der Gesamtanlage nutzungsspezifisch unter Wahrung der Belange des Denkmalschutzes instand zu setzen. Die Klage des Sana Klinikum Lichtenberg auf Austausch der originalen Kastendoppelfenster des Hauses K gegen Einfachfenster wurde daraufhin zurückgezogen.
Die Koptische Kirche St. Antonius und St. Shenouda am Roedeliusplatz unterliegt als Baudenkmal – Glaubenskirche – dem Denkmalschutzgesetz Berlin und ist nachrichtlich in die Denkmalliste Berlin eingetragen.
Am 29.03.2012 lösten sich zum 2. Mal einige Metallplatten vom Turm der Koptischen Kirche und drohten herab zu fallen, die Kupferplatten wurden anschließend nur provisorisch wieder angebracht. Eine generelle Reparatur der Turm-Dachverkleidung steht seit 2012 an.
Dank umfangreicher Fördermittel des Bundes, Landes und Bezirkes konnte 2016 mit der Instandsetzung der Türme begonnen werden.
Die Tribüne am BVG-Stadion unterliegt als Baudenkmal - Siegfriedstraße 71, Tribüne am BVG-Stadion, nach 1920 von Jean Krämer – dem Denkmalschutzgesetz Berlin und ist nachrichtlich in die Denkmalliste Berlin eingetragen.
Mit der Entscheidung des Bezirksamtes für den Neubau eines neuen Sportfunktionsgebäudes am BVB-Stadion sowie dem wendebedingten Rückgang der Anzahl der Vereinsmitglieder des BVB, bestand kein Nutzungserfordernis mehr für die Tribünenanlage. Durch fehlende Instandsetzungsmaßnahmen des Bezirkes befand sich das Tribünenhaus im schlechten Bauzustand und war teilweise einsturzgefährdet. Die Abteilung Bildung, Kultur, Soziales und Sport beantragte am 22.05.2015 den Abriss der Tribüne. Die denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 25.08.2015 erteilt. Die Tribüne wurde 2016 abgerissen.
Die ehemalige Mälzerei unterliegt als Bestandteil des Denkmalbereiches (Gesamtanlage) - Indira-Gandhi-Straße 66-69, ehemalige Kindl-Brauerei, Mälzerei und Verwaltungsgebäude, 1929 von Hans Claus und Richard Schepke - dem Denkmalschutzgesetz Berlin und ist nachrichtlich in die Denkmalliste Berlin eingetragen.
Die Radeberger Gruppe beabsichtigt den Abriss der Darre der ehemaligen Kindl-Brauerei. Auf Grund des in den 1960er Jahren erfolgten Umbaus der Darre ist eine Nutzung der dahinterliegenden Ebenen nicht möglich. Die Brauerei ist an ihrem Standort flächenbedingt nicht mehr expansionsfähig und benötigt die Fläche zwischen Verwaltungsgebäude und Mälzerei sowie die Flächen im Zwischenbau. Die Denkmalbehörden haben nach langer Abwägung eine Genehmigung für den Abriss in Aussicht gestellt, wenn an der Stelle der Darre eine qualitätvolle Architektur den Abschluss bilden wird. In Zusammenarbeit mit dem Fachgebiet Historische Bauforschung und Baudenkmalpflege, Masterstudium Denkmalpflege der TU Berlin wurde ein Konzept für einen baulichen Abschluss der Darre durch Studierende entworfen. Für die Umsetzung dieses Entwurfes hat die Radeberger Gruppe EU-Fördergelder beantragt.
Das Bezirksamt wird in der kommenden Legislaturperiode auch weiterhin anlassbezogen über die Denkmalobjekte berichten, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht.
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