Drucksache - DS/0915/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die in Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt im Jahr 2013 erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr zu ermöglichen.
Die in Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Für die in den Anlagen 3 und 4 enthaltenen Vorschläge nimmt die BVV zur Kenntnis, dass sie in die entsprechenden Kommunikations- bzw. Verfahrenswege entsprechend der Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt geleitet werden.
Begründung:
Die Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg in der BVV Beschlussfassung vom 28.06.2012 legt fest, dass der Dialog mit den vorschlagseinreichenden Bürgern/innen und die eingehend systematisierende Vorschlagsbearbeitung in den installierten Gremien des Beteiligungsverfahrens geführt werden.
In seiner Sitzung vom 18.07.2013 befand das Begleitgremium Bürgerhaushalt über 20 im März 2013 eingereichten Vorschläge. Dabei wurde folgende Beschlusslage erzielt:
Vorschläge der Kategorie 3 (Umsetzung ggf. im laufenden Haushaltsjahr möglich) werden der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt (Anlage 1).
Für die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge ist eine Beschlussfassung der BVV vorgesehen, da hier ein nicht in der Rahmenkonzeption Bürgerhaushalt vorgesehener Vorschlagsweg, die Ablehnung, aus Sicht und Abstimmungsergebnis des Begleitgremiums zu wählen ist.
Vorschläge der Kategorie 2 (Zuständigkeit zur Umsetzung liegt bei einer anderen Behörde, Organisation o.ä.) werden vom Bezirksamt zur Bearbeitung/Stellungnahme an die jeweiligen Adressaten weitergeleitet und der BVV zur Kenntnisnahme gegeben (Anlage 3).
Vorschlag der Kategorie 4 (Vorschläge für das Votierungsverfahren, da nicht im laufenden Haushaltsjahr umsetzbar) wird der BVV zur Kenntnisnahme gegeben (Anlage 4).
Die Darstellung innerhalb der Anlagen erfolgte nach fortlaufender Vorschlagsnummer.
Begründung der Dringlichkeit
Die Unterlagen des Begleitgremiums gingen erst nach Einreichungsschluss dem BVV-Büro zu. |
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