Drucksache - DS/0869/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zur Sicherstellung der Nahversorgung im Gensinger Viertel seine Bemühungen zu verstärken und zusammen mit dem Eigentümer der Verkaufsflächen in der Gensinger Straße (ehemals REWE) nach geeigneten Nachmietern zu suchen.
Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht darzulegen, warum ein Betrieb der Liegenschaft als Nahversorgungseinrichtung bisher gescheitert ist und – falls zukünftige Bemühungen scheitern – auch diese Gründe in einer Vorlage zur Kenntnisnahme darzulegen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt Lichtenberg hatte mehrfach die Berlinovo Immobilien als Eigentümer der Verkaufsflächen in der Gensinger Straße dabei unterstützt, Nachmieter für den ehemaligen REWE-Markt zu finden. Hierzu sind u.a. Pressemitteilungen und auch persönliche Gespräche erfolgt.
Die Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. (hit.) mit Sitz in Stade hat das Grundstück, auf dem sich früher das Versorgungszentrum „Kalinka“ befand, erworben. Die Firma „hit.“ beabsichtigte die Entwicklung eines Wohngebietes, weswegen ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde, mit dem Ziel der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung von 75 Reihenhäusern sowie die Festsetzung der notwendigen Erschließungsanlagen. Der Bebauungsplan 11-72 VE ist mittlerweile festsetzt und die „hit.“ bebaut das Grundstück momentan entsprechend.
Aufgrund des verstärkten Wohnraumbedarfs in Berlin wurde das bereits im August 2013 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-72 VE nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fortgesetzt. Am 20. Juli 2015 fand im Kursana Domizil Lichtenberg, Gensinger Straße 103, 10315 Berlin im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB eine Erörterungsveranstaltung statt. Im Rahmen dieser Erörterungsveranstaltung wurden Informationen zum Verfahren und zu den Grundlagen sowie zu den wesentlichen Planungszielen seitens des Vorhabenträgers und des Bezirksamtes gegeben.
Eine zunächst angedachte Revitalisierung des leerstehenden Wohngebietszentrums durch die Errichtung eines neuen Nahversorgungs- und Dienstleistungsstandortes hat in den vergangenen Jahren durch die veränderte Handels- und Dienstleistungsstruktur leider keinen Interessenten gefunden. Nach einem Eigentümerwechsel hatten sich die Planungsziele hin zu Wohnen geändert. Da die geplante Wohnnutzung eine vollständige Nutzungsänderung auf dem Grundstück beinhaltete, war das Vorhaben planungsrechtlich nur auf Grundlage eines Bebauungsplans umsetzbar.
Das Bezirksamt ist sich der Unterversorgung des Gebietes durch den fehlenden Einzelhandel bewusst und versucht immer wieder diesen Missstand zu beseitigen. So sieht z.B. der festgesetzte Bebauungsplan 17-35 Handelsflächen vor. Nur leider gab es auch hier noch keine Interessenten, die sich an dem Standort Einzelhandel vorstellen können.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |