Drucksache - DS/0573/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Am Anfang der Sewanstraße hat der Gehweg eine Breite von 3,10 Meter. Damit ist das Anlegen eines Radweges nach der Ausführungsvorschrift (AV) "Geh- und Radwege" nicht möglich. Für den Radweg ist eine Mindestbreite von 1,60 Meter erforderlich. Unter Berücksichtigung des Schrammbordes von 0,5 m stände für den Gehweg nur noch ca. 1 Meter zur Verfügung.
Öffentlich gewidmete Flächen zur Verbreiterung des Gehwegs sind an dieser Stelle nicht vorhanden.
Das Bezirksamt steht mit den Berliner Verkehrsbetrieben und der Verkehrslenkung Berlin in Verhandlung, dass in Verbindung des Konzepts der Radwegeplanung in der Lückstraße eine Anbindung des Radweges in der Sewanstraße mit geplant wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |