Drucksache - DS/0474/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie in den Zwischenberichten an die BVV vom 21.03.2013 und 28.10.2013 informiert, hat das Bezirksamt im Interesse des Anliegens der Drucksache das Jobcenter Lichtenberg um entsprechende Prüfung der bestehenden Möglichkeiten gebeten. Das Bezirksamt hatte hierzu bereits berichtet, dass nach entsprechender Recherche lediglich drei bezirksweit agierende Beratungsstellen ermittelt werden konnten (Mieterschutzbund Berlin e. V., Berliner Mieterverein e.V., MieterGemeinschaft e.V.). In den Satzungen aller drei Institutionen ist übereinstimmend verankert, dass nur für Mitglieder eine Beratungsleistung angeboten wird. Eine Mitgliedschaft ist immer an eine Aufnahmegebühr und eine monatliche Beitragszahlung gekoppelt. Die Übernahme dieser Kosten für die Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II wurde vom Jobcenter ausführlich rechtlich geprüft, mit dem Ergebnis, dass keine gesetzliche Grundlage des SGB II eine Bezuschussung zulassen würde. Geprüft werden sollte sodann, inwieweit eine der Beratungsstellen bereit ist, im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung entgeltfreie Beratungen für einen überschaubaren Personenkreis der Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II anzubieten. Leider bestand diese Bereitschaft nicht (s. Anlage), so dass keine Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter auf kostenfreier Basis abgeschlossen werden konnte. Das vom Mieterverein vorgeschlagene Modell für die Beratungssuchenden kostenfreier Angebote durch die entsprechende Übernahme der Beratungskosten durch das Bezirksamt kann der Bezirk bislang aus finanziellen Gründen nicht umsetzen.
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